326 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (284 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Die Art. 1 bis 3 enthalten folgende Maßnahmen:

-       Streichung des Solidaritätsbeitrages nach dem BSVG in der Höhe von 0,5% der Leistung;

-       Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres;

-       Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge im Ausgleichzulagenrecht von 13% auf 10%;

-       Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung nach dem BSVG auf den Wert im ASVG und GSVG;

-       Entfall des Beitragszuschlages von 3% für Optionsbetriebe.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützen sich diese Maßnahmen auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B‑VG („Sozialversicherungswesen“).

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 02. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Bettina Zopf die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Mag. Markus Koza, Fiona Fiedler, BEd, Norbert Sieber, Mag. Gerald Loacker, Michael Schnedlitz, Mag. Christian Drobits, Julia Elisabeth Herr, Ing. Markus Vogl, Dr. Gudrun Kugler, sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Josef Muchitsch eingebrachter Antrag, die Verhandlungen zu vertagen, blieb in der Minderheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (284 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 07 02

                                    Bettina Zopf                                                                    Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann