41 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Einspruch des Bundesrates vom 19. Dezember 2019 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird (20 der Beilagen)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2019 gegen den vorstehenden Gesetzesbeschluss Einspruch erhoben.

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Kai Jan Krainer, Ing. Klaus Lindinger, BSc, sowie Dr. Helmut Berger und der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung beschloss der Budgetausschuss auf Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) dem Nationalrat die Fassung eines Beharrungsbeschlusses zu empfehlen.

 Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

„Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert und das EUROFIMA-Gesetz aufgehoben wird, wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.“.

Wien, 2020 02 12

                     Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA                                                Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann