415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Antrag 837/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung von Informationsbroschüren in Leichter Sprache zu gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen für Frauen mit Behinderungen

Die Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. September 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Frauen mit Behinderungen stellen in Bezug auf gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen eine benachteiligte Gruppe dar. So zeigen diverse nationale und internationale Studien auf, dass ein Viertel der Frauen mit Behinderungen zu keinerlei gynäkologischen Voruntersuchungen gehen (vgl. Strittmater 2005, Dtl.) und dass lediglich jede neunte Frau mit Behinderung regelmäßig gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nimmt (vgl. Willis et al 2008). Zudem wird ein Drittel der Menschen mit Behinderungen nicht über Sexualität und geschlechtsspezifische Gesundheit aufgeklärt (vgl. Mayerhofer et al 2019).

Ursachen hierfür sind unter anderem fehlende Informationen für Frauen mit Behinderungen in entsprechender Form (bspw. in Leichter Sprache, Gebärdensprache, etc.).

Vor allem Broschüren in leichter und verständlicher Sprache ermöglichen es Frauen mit Behinderungen sich über gynäkologische Untersuchungen zu informieren, nehmen ihnen die Angst vor der ersten Untersuchung und informieren über entsprechende niederschwellige Beratungsstellen.

Die Bedeutung von Informationsmaterial in Leichter Sprache wird unter anderem durch Ergebnisse einer österreichweit durchgeführten Studie belegt, in der 35% der befragten Menschen mit Behinderungen angaben sich durch entsprechende Materialen und Broschüren über Sexualität und geschlechtsspezifische Gesundheit zu informieren (vgl. Mayerhofer 2019). In einigen Bundesländern bestehen bereits Informationsmaterialen in Leichter Sprache.“

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Oktober 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Meri Disoski die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Rosa Ecker, MBA, Yannick Shetty, Mag. Verena Nussbaum, Kira Grünberg, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Heike Grebien und Mag. Selma Yildirim sowie die Bundesministerin für Frauen und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 10 21

                              Mag. Meri Disoski                                                     Gabriele Heinisch-Hosek

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau