505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (472 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG-Novelle 2020) geändert werden

Ziele dieser Regierungsvorlage sind:

-       Nationale Umsetzung der EU-Klimaziele für 2030

In den letzten Jahrzehnten waren ein rascher Anstieg der globalen Mitteltemperatur der Erdatmosphäre und der Ozeane sowie der anthropogenen CO2-Emissionen und anderer Treibhausgase (THG) (Methan, Lachgas und so genannte Industriegase) feststellbar. Die Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre hat stark zugenommen und liegt aktuell rund 44% über dem Stand seit Beginn der Industrialisierung

Der Sonderbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), eines Gremiums der Vereinten Nationen von über 2 000 Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, über die Folgen einer globalen Erwärmung um 1,5 C gegenüber vorindustriellem Niveau, der am 8. Oktober 2018 vorgelegt wurde, zeigt dramatisch wie weit der Klimawandel bereits fortgeschritten ist, wobei folgende wichtige Inhalte in der Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger zu finden sind:

-       Das Ausmaß der vom Menschen verursachten globalen Erwärmung belief sich bis 2017 auf 1 °C und steigt momentan um etwa 0,2 °C pro Dekade.

-       Falls die globalen anthropogenen Emissionen auf dem jetzigen Niveau bleiben, wird die Erwärmung etwa um das Jahr 2040 1.5 °C übersteigen.

-       Auf die Frage, ob eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C machbar ist, gibt es keine einfache Antwort, weil die Machbarkeit verschiedene Dimensionen hat, die gleichzeitig beantwortet werden müssen.

-       Zwischen der jetzigen Erwärmung und einer zukünftigen Erwärmung auf 1,5 °, sowie zwischen 1,5 ° und 2 °C gibt es beträchtliche Veränderungen bei Hitzeperioden, schweren Niederschlägen und Trockenheit in vielen Regionen der Erde.

-       Weiters sind stärkere Auswirkungen einer Erwärmung von 2 °C im Vergleich zu 1,5 °C zu erwarten in folgenden Bereichen: Biodiversität, Versauerung der Meere, Reduktion des Sauerstoffgehalts der Meere, Erhöhung des Meeresspiegels verbunden mit Überflutungen von Küstenregionen und insbesondere flachen Inseln, Auswirkungen auf die Gesundheit, Wasser- und Nahrungsmittelversorgung, Sicherheit, verbunden mit erwartbaren ökonomischen Auswirkungen.

Es zeigt sich somit, dass eine rasche und signifikante Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen ist notwendig, um die weitere Erderwärmung zumindest zu begrenzen.

Bis Ende des 21. Jahrhunderts wird sich je nach Emissionsszenario des IPCC die Erwärmung der bodennahen Luftschichten fortsetzen. Alle zugrunde gelegten Emissionsszenarien zusammen genommen ergeben bis Ende dieses Jahrhunderts eine Temperaturzunahme, die von 0,9 bis 5,4 °C reichen kann – immer gegenüber vorindustriellen Bedingungen.

Wegen des globalen Charakters des Problems Klimawandel ist ein koordiniertes Vorgehen auf Unionsebene sowie auf internationaler Ebene unerlässlich. Bei der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 wurde das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) unterzeichnet, das die Vertragsparteien verpflichtet, Strategien und Maßnahmen zu ergreifen, um eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems zu verhindern. Das Übereinkommen ist für Österreich am 29. Mai 1994 in Kraft getreten (BGBl. Nr. 414/1994).

Mit Annahme des Übereinkommens von Paris, das am 4. November 2016 in Kraft getreten ist, hat sich die Staatengemeinschaft dazu bekannt, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternommen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Vorfeld der Klimakonferenz von Paris im Dezember 2015 wurden die Vertragsparteien der UNFCCC eingeladen, ihre Beiträge (NDC) vorzulegen. Die EU hat sich am Europäischen Rat vom 23/24. Oktober 2014 zu einem EU-weiten Treibhausgasemissions-Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 bekannt. Darüber hinaus wurde auch eine Aufteilung der Reduktionsverpflichtung auf die Sektoren, die dem Emissionshandel unterliegen (-43% im Vergleich zu 2005) und die Sektoren außerhalb des Emissionshandels (-30% im Vergleich zu 2005) vorgenommen und Europäische Kommission beauftragt, Vorschläge zu den entsprechenden EU-Rechtsnormen zu erarbeiten.

Das THG-Reduktionsziel für den Emissionshandel wurde mit einer Revision der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2018/410/EU vom 19. März 2018) EU-rechtlich bindend umgesetzt, das Ziel für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels wurde mit der Lastenteilungsverordnung (Verordnung 2018/842/EU vom 19. Juni 2018) und der LULUCF-Verordnung (Verordnung 2018/841/EU vom 19. Juni 2018) rechtlich umgesetzt.

 

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Martin Litschauer die Abgeordneten Yannick Shetty, Franz Hörl, Dietmar Keck sowie die Bundesministerin für Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Ausschussobmann Abgeordneter Lukas Hammer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Durch einen delegierten Beschluss (EU) 2020/1071 der Europäischen Kommission wurde der Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG über den Europäischen Emissionshandel geändert. Diese Änderungen sind durch eine Anpassung des Anhang II des EZG 2011 umzusetzen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 25

                         Ing. Martin Litschauer                                                         Lukas Hammer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann