513 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 969/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 25. November 2020 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, N, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum COVID-19 Begleitgesetz Vergabe zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§§ 2 und 6):

Der durch Zeitablauf gegenstandslos gewordene § 2 soll entfallen; in diesem Zusammenhang ist die Verordnungsermächtigung des § 6 nicht mehr erforderlich. Auch darüber hinaus wird die Beibehaltung von § 6 nicht als erforderlich gesehen.

Zu Z 2 (§ 3):

Zur Klarstellung wird der Verweis auf § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 in Verbindung mit § 6 COVID‑19‑VwBG beibehalten; die neu vorgeschlagene Fassung des § 2 Z 1 COVID‑19‑VwBG ist im Übrigen gleichlautend mit § 2 Abs. 1 Z 1 COVID‑19‑VwBG. Etwaige zukünftige Änderungen mit Verordnung gemäß § 5 COVID‑19‑VwBG, die Fristen betreffen, sollen in Angelegenheiten der Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen keine Wirkung entfalten.

Zu Z 3 und 4 (§ 7):

Die §§ 4 und 5 sollen befristet bis 30. Juni 2021 beibehalten werden, da diese abhängig vom weiteren Verlauf der COVID‑19-Pandemie weiter notwendig sein können.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Susanne Fürst, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Selma Yildirim, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Mag. Ulrike Fischer und Mag. Georg Bürstmayr das Wort.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 11 25

                    Mag. Agnes Sirkka Prammer                                             Mag. Jörg Leichtfried

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann