559 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 1021/A(E) der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung, im besonderen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. November 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine besondere Form der Betreuung und Versorgung stellt Hospiz- und Palliativversorgung dar. Diese versucht, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen. Vor allem für die Jüngsten in unserer Gesellschaft, die davon betroffen sind, und deren Familien ist die Arbeit von pädiatrischen Hospiz- und Palliativeinrichtungen von unschätzbarem Wert. Durch (teil)stationäre Einrichtungen und mobile Teams wird ermöglicht, dass die Kinder zu Hause in der familiären Umgebung anstatt im Spital betreut werden können, was die Lebensqualität der Kinder erhöht. Sie dient aber auch den Eltern, die oft schweren Belastungen ausgesetzt sind, als Unterstützung zum „Durchatmen“. Die Eltern können sich in dieser Zeit verstärkt auch um die Geschwister kümmern, die auf Grund der herausfordernden Situation manchmal zu kurz kommen. Die Familien leisten Unglaubliches und gerade in diesen Zeiten der COVID-19-Pandemie sind pädiatrische Hospiz- und Palliativeinrichtungen sehr wichtig und wertvoll für die Familien, um nicht ganz in Isolation zu geraten und völlig auf sich selbst gestellt zu sein.

Umso notwendiger ist es, die im Rahmen der Pflegereform vorgesehene Regelfinanzierung für Hospiz- und Palliativeinrichtungen für Kinder und Erwachsene rasch umzusetzen und auf Bundes- und Landesebene gemeinsam danach zu trachten, in dieser Querschnittsmaterie zwischen Sozialem und Gesundheit sowie Sozialversicherungen zur raschen Umsetzung zu kommen.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Dezember 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler, Petra Wimmer, Edith Mühlberghuber, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2020 12 01

               Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler                                                Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann