727 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über die Bürgerinitiative Nr. 10/BI: Bürgerinitiative betreffend „Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 10/BI wurde dem Nationalrat am 23. Oktober 2019 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

Die Sicherstellung eines unentgeltlichen und wohnortnahen Zugangs zum eigenen Bargeld steht im Fokus dieser Bürgerinitiative. Durch ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs könnten Gebühren für die Behebung von Bargeld wieder Realität in Österreich werden, befürchten die EinbringerInnen. Trotz des hohen Gewinns der heimischen Banken – allein € 3,6 Mrd. im ersten Halbjahr 2018 – würden somit erhebliche Mehrkosten auf die KundInnen zukommen.

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 16. Jänner 2020 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 10/BI erstmals in seiner Sitzung am 24. November 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kollross die Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Walter Rauch, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger und Ing. Markus Vogl sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Am 16. März 2021 hat der Ausschuss für Konsumentenschutz die erwähnte Bürgerinitiative erneut in Verhandlung genommen. Vor Beginn der Verhandlungen wurde einstimmig beschlossen, gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR folgende Auskunftspersonen zu laden: Mag. Gabriele Zgubic, Bernd Lausecker, Dr. Franz Rudorfer, Mag. Alfred Riedl, Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS und Mag. Clemens Mitterlehner.

 

Nach den Statements der Auskunftspersonen Mag. Gabriele Zgubic, Bernd Lausecker, Dr. Franz Rudorfer, Mag. Alfred Riedl, Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS und Mag. Clemens Mitterlehner ergriffen die Abgeordneten Peter Weidinger, Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Mag. Christian Drobits, Andreas Kollross, Christian Ries, Mag. Ulrike Fischer, Dr. Elisabeth Götze, Mag. Felix Eypeltauer, Ing. Martin Litschauer, Peter Schmiedlechner, Petra Wimmer und Andreas Kühberger sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm das Wort. Die aufgeworfenen Fragen wurden von der Expertin und den Experten beantwortet. Abschließend gab der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober eine Stellungnahme ab.

 

Ein von den Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen im Zuge der Debatte gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung betreffend „Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich“ fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellung vom Hearing in der Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz am 16. März 2021 wurde einstimmig beschlossen; diese ist dem Ausschussbericht als Anlage angeschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 03 16

                               Andreas Kollross                                                                  Peter Wurm

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann