824 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bahnprojekt: Brenner Basistunnel; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/17 (III-132 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Bahnprojekt: Brenner Basistunnel; Follow-up-Überprüfung

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 6. Sitzung am 09. Juni 2020 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Bedrana Ribo, MA die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 15. Sitzung am 11. Mai 2021 behandelt.

 

15. Sitzung am 11. Mai 2021

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Weratschnig, MBA MSc, Melanie Erasim, MSc, Hermann Gahr, und Wolfgang Zanger sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Bahnprojekt: Brenner Basistunnel; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2020/17 (III-132 d.B.) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2021 05 11

              Hermann Weratschnig, MBA MSc                              Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

                                  Berichterstattung                                                                          Obmann