Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Justiz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über den Monat Jänner 2022 |
Wien, 2022 |
Berichtszeitraum: Jänner 2022
Titel |
Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere durch die Beschaffung von Schutzausrüstung und die Durchführung von Tests und Impfungen |
Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds |
Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2022 wurden der UG 13 für Maßnahmen iZm COVID-19 insgesamt 4,5 Mio. Euro zugewiesen. Hiervon wurden im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges 2,34 Mio. Euro und im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften 2,16 Mio. Euro budgetiert. |
Beschreibung der Maßnahmen |
Wie bereits in den Vorjahren betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation im Bereich der UG 13 auch im Jahr 2022 vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung. Im Jahr 2022 erfolgten bisher keine zentralen Beschaffungen. |
Materielle Auswirkungen |
Durch die beschriebenen Maßnahmen kann die Aufrechterhaltung des Betriebes an den Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie im Straf- und Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. |
Finanzielle Auswirkungen |
Auszahlungen im Jänner 2022 (gesamte UG 13): 17.768,06 Euro Auszahlungen iHv 586,26 Euro im Jänner 2022 betrafen dezentrale Maßnahmen im Bereich der 28 nachgeordneten Justizanstalten, insb. die Beschaffung von Schutzausrüstung. Weitere Auszahlungen iHv 17.181,80 Euro betrafen Maßnahmen der Gerichte (insb. Reinigungskosten sowie die Beschaffung von Desinfektionsmittel). |
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