12767/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.10.2022
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Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr, GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafverfahren gegen BMF-Kabinettschef Niedrist

Der Kabinettschef von Finanzminister Brunner, Clemens Niedrist, hatte diese Funktion zuvor bereits bei Finanzminister Blümel und auch bei Justizminister Moser inne. Als Kabinettschef von Justizminister Moser war Niedrist im Mai 2019 im Justizministerium tätig und erlebte die Tage rund um die Veröffentlichung des Ibiza-Videos aus Sicht der Ermittlungsbehörden mit. Er war – so ergab es sich aus den Akten des Ibiza-Untersuchungsausschusses – in E-Mailkorrespondenz eingebunden, in der u.a. der damalige Generalsekretär Pilnacek und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, die weitere Vorgangsweise besprachen. Im Zuge dieser E-Mailkorrespondenz wurde auch festgehalten, dass der WKStA „keine aktive Rolle“ zukommen solle. Fuchs erteilte in weiterer Folge außerdem eine Weisung, die Moser persönlich unter Umgehung seiner Kabinettsmitarbeiter per E-Mail kurze Zeit drauf zurücknahm.

Niedrist selbst konnte sich bei seiner Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss jedoch an diese Geschehnisse trotz der eindeutigen Sachlage nicht erinnern, weshalb von Mitgliedern des Untersuchungsausschusses eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck übermittelt wurde. Bei dieser war wegen dem sehr ähnlichen Sachverhalt bei Pilnacek und Fuchs bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck verneinte jedoch ihre Zuständigkeit. Die Generalprokuratur wies den Akt dann tatsächlich der Staatsanwaltschaft Wien zu.

Die weiteren Geschehnisse sind nicht bekannt. Jedoch wurde (wohl aus dem Umfeld Niedrists) den Medien unlängst mitgeteilt, dass ein Einstellungsantrag nun rechtskräftig und das Verfahren damit beendet sei.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1)      Wann wurde bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck erstmals ein Verfahren wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage gegen Clemens Niedrist angelegt?

2)      Wann hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten?

3)      Wann wurde die Abtretung von der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck genehmigt?

4)      Wurde dieses Verfahren als berichtspflichtig iSd §§ 8 bzw. 8a StAG erachtet und wenn ja, aus welchen Gründen?

5)      Wurde in Zusammenhang mit der Abtretung durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Bericht an das BMJ erstattet? Wenn ja, wurde dieser ohne weiteres zur Kenntnis genommen?

6)      Wann langte der Akt bei der Staatsanwaltschaft Wien ein?

7)      Welche Verfahrensschritte traf die Staatsanwaltschaft Wien in weiterer Folge?

8)      Welchen Kenntnisstand hatte die Oberstaatsanwaltschaft Wien von diesem Verfahren?

9)      Wie wurde sichergestellt, dass der zum vergleichbaren Sachverhalt als Beschuldigter geführte LOStA Fuchs keine Kenntnis und keinen Einfluss auf das Verfahren gegen Niedrist hatte?

10)   Wer war die genehmigende Person bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien?

11)   Wer regte die Befassung der Generalprokuratur an?

12)   Wurde die Befassung der Generalprokuratur vom BMJ geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

13)   Welche Gründe führten die Generalprokuratur zur Entscheidung, dass die Staatsanwaltschaft Wien zuständig sei?

14)   Nach Feststellung der (derzeitigen) Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wien durch die Generalprokuratur wurden welche weiteren Ermittlungsschritte durch die Staatsanwaltschaft Wien gesetzt?

15)   Wie viele und welche Einträge finden sich im Anordnungs- und Bewilligungsbogen?

16)   Wie viele Ordnungsnummern hat der Akt?

17)   Wurde der Akt als Verschluss geführt?

18)   Wie viele Berichte ergingen in diesem Verfahren von der Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaatsanwaltschaft Wien?

a)       Zu welchen Themen/aus welchen Anlässen?

b)      Wie wurde bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien weiter mit den Berichten verfahren?

19)   Wer in der Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die allfälligen Berichte revidiert?

20)   Wie viele Berichte ergingen in diesem Verfahren von der Oberstaatsanwaltschaft Wien an das BMJ?

a)       Zu welchen Themen/aus welchen Anlässen?

b)      Wie wurde im BMJ weiter mit den Berichten verfahren?

21)   Gab es Erlässe des BMJ in diesem Verfahren?

22)   Gab es Erlässe der Oberstaatsanwaltschaft Wien in diesem Verfahren?

23)   Gab es Vorstandsverfügungen in diesem Verfahren?

24)   Gab es Dienstbesprechungen in diesem Verfahren und wenn ja, wann mit welchen TeilnehmerInnen?

25)   Schaffte die Staatsanwaltschaft Wien den Ermittlungsakt aus Innsbruck oder zumindest das ursprünglich der WKStA übergebene Mailkonvolut bei, das Niedrist als Empfänger der besagten Nachrichten ausweist?

26)   Wurde das BMJ, die Parlamentsdirektion, die Staatsanwaltschaft Wien oder die WKStA um Amtshilfe ersucht?

27)   Hat die Staatsanwaltschaft Wien versucht, das Verfahren erneut an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abzutreten?

28)   Wann wurde der Einstellungsantrag eingebracht?

29)   Welche Gründe wurden von der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Einstellung vorgebracht?

30)   War die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit dem Einstellungsantrag und der entsprechenden Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Wien befasst und wenn ja, hat sie darauf eingewirkt?

31)   Wann erlangte das BMJ Kenntnis vom Einstellungsantrag?

32)   Wann erging der Einstellungsbeschluss durch das Landesgericht für Strafsachen Wien?

33)   Wann und wie erlangte die Oberstaatsanwaltschaft Wien Kenntnis vom Einstellungsbeschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien?

34)   Wann und wie erlangte das BMJ Kenntnis vom Einstellungsbeschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien?

35)   Welche Gründe waren für den Beschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien maßgeblich?

36)   Welche Ermittlungsschritte setzte die Staatsanwaltschaft Wien zwischen der Einbringung des Einstellungsantrags und der Entscheidung des OLG Wien?

37)   Welche Maßnahmen der Fachaufsicht wurden in diesem Verfahren gesetzt?

38)   Wurde auf Grund des OLG-Beschlusses innerhalb der Staatsanwaltschaft Wien, allenfalls gemeinsam mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem BMJ, das Vorgehen evaluiert?

39)   Sind weitere Ermittlungen gegen Clemens Niedrist anhängig?