12769/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.10.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aktuelle Daten über die Belegung der österreichischen Justizanstalten und die durchschnittlichen Kosten

 

Das Bundesministerium für Justiz ist als oberste Vollzugsbehörde für die strategische Planung, Steuerung sowie oberste Leitung des österreichischen Straf- und Maßnahmenvollzugs zuständig, wobei die operative Steuerung momentan noch der Generaldirektion, einer dem Bundesministerium für Justiz beigegebene Dienstbehörde, obliegt.

 

Insbesondere im Hinblick auf einen sicheren und effektiven Arbeitsalltag in den Justizanstalten ist es wichtig, dass die Justizwachebeamten nicht überlastet werden und dadurch die adäquate Betreuung für die Insassen gegeben ist.

 

Der hohe Ausländeranteil stellt für den österreichischen Strafvollzug eine von vielen Herausforderungen dar und gerade deshalb sollte eine rasche Überstellung in die Herkunftsstaaten forciert werden.

 

Die durchschnittlichen Kosten für einen Insassen des Straf- und Maßnahmenvollzuges beliefen sich im Jahr 2019 laut einer Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz auf 129,58 Euro pro Tag.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Insassen verbüßten 2021 und von 1.Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 eine Haftstrafe in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufgliederung nach Jahr bzw. Monaten, Delikten und Justizanstalten)

2.    Wie viele dieser Insassen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft? (Bitte um Aufgliederung nach Justizanstalt, Herkunftsland bzw. Staatsbürgerschaft)

3.    Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten 2020, 2021 und 2022 pro Hafttag?

4.    Gibt es auch Justizanstalten, die 2021 und von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 über die 100 % Regelkapazität hinaus belegt waren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr bzw. Monaten, Prozenten der Überbelegung und nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, wie wird das Problem einer Überbelegung in einer Justizanstalt gelöst? (Bitte um detaillierte Erklärung)

b.    Wenn ja, kann bei einer Überbelegung immer noch die Sicherheit gewährt leistet werden?

c.    Wenn ja, wie gewähren sie die Sicherheit?

5.    Wie viele zur Verfügung stehende Planstellen gab es 2021 und von 1.Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 für Justizwachebeamten sowie sonstige Bedienstete? (Bitte um Aufschlüsselung nach Exekutive, Verwaltungspersonal, ärztlichem Personal, psychologischem Personal, Sozialarbeitern, sonstigem Hilfspersonal)

6.    Sind bzw. waren alle Planstellen der Exekutive 2022 und von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren bzw. Monaten und Justizanstalten)

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wann werden die Planstellen besetzt sein?

c.    Wenn nein, welche Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

7.    Sind bzw. waren alle Planstellen des Verwaltungspersonals 2021 und von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren bzw. Monaten und Justizanstalten)

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wann werden die Planstellen besetzt sein?

c.    Wenn nein, welche Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

8.    Sind bzw. waren alle Planstellen des ärztlichem Personals 2021 und von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren bzw. Monaten und Justizanstalten)

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wann werden die Planstellen besetzt sein?

c.    Wenn nein, welche Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

9.    Sind bzw. waren alle Planstellen des psychologischen Personals 2021 und von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren bzw. Monaten und Justizanstalten)

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wann werden die Planstellen besetzt sein?

c.    Wenn nein, welche Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

10. Sind bzw. waren alle Planstellen der Sozialarbeiter 2021 und von 1. Jänner 2022 bis Ende Oktober 2022 besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren bzw. Monaten und Justizanstalten)

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wann werden die Planstellen besetzt sein?

c.    Wenn nein, welche Maßnahmen setzten Sie, um dieses Problem zu lösen?

11. Wie viele Planstellen müssen von Ende 2021 bis 2024 auf Grund von Ruhestand nachbesetzt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Exekutive, Verwaltungspersonal, ärztlichem Personal, psychologischem Personal, Sozialarbeitern, sowie sonstigem Hilfspersonal)

12. Werden die Kosten eines Insassen, der keine Arbeitsvergütung bezieht und daher für seinen Unterhalt nicht aufkommen kann, vom Bundesministerium für Justiz – also von Steuergeldern – bezahlt?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, wer bezahlt diese Kosten dann?

13. Wie viele Insassen gab es von 2021 bis Ende Oktober 2022, die die Kosten des Unterhalts nicht bezahlen konnten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Zahl der Insassen und Nationalität)

14. Wie hoch sind die Kosten von 2021 bis Ende Oktober 2022, die von Insassen für ihren Unterhalt nicht bezahlt werden können? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr bzw. Monaten, Justizanstalt)

15. Wie hoch waren bzw. sind die Vollzugkostenbeiträge im Jahr 2020, 2021 und 2022?

16. Liegen ihnen schon durchschnittliche Hafttagskosten innerhalb der EU vor?

a.    Wenn ja, wie hoch waren diese 2021 im EU-Schnitt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

17. Wie vielen Personen wurde auf Grund von Corona ein Aufschub des Haftantrittes gewährt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl, Staatsangehörigkeit und Delikt)