12867/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2022
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Sperre von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 2020 bis 2022-Folgeanfrage zu 172/AB

 

 

Am 3. Jänner 2020 erfolgte die Anfragebeantwortung 172/AB[1] zu 65/J[2] betreffend Sperre von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe im Jahr 2019. Nun geht es darum, zu dokumentieren, wie sich die Datenlage betreffend Sperre von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in den Jahren der unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen 2020 bis 2022 entwickelt hat. Dieser Datenerhebung dient die nachfolgende Anfrage.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertige Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

 

Anfrage  

 

1.    Wie teilt sich die Gesamtzahl der Sanktionen seit dem 1.1 2020 auf die einzelnen Arten der Sanktionsmöglichkeiten auf?

2.    Wie teilt sich die Gesamtzahl der Sanktionen seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022 auf?

3.    Wie teilt sich die Gesamtzahl der Sanktionen seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022 und die einzelnen Bundesländer auf?

4.    Wie teilen sich die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf die Gruppe der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022 und die einzelnen Bundesländer auf?

5.    Wie teilen sich die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf die Gruppe der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022, die einzelnen Bundesländer und Wien und auf die Gruppen der Männer bzw. Frauen auf?

6.    Wie teilen sich die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf die Gruppe der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022, die einzelnen Bundesländer, die Gruppen der Männer bzw. Frauen und auf die Gruppen der Inländer bzw. Ausländer auf?

7.    Wie teilen sich die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf die Gruppe der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022, die einzelnen Bundesländer, die Gruppen der Männer bzw. Frauen, die Gruppen der Inländer bzw. Ausländer und auf die Gruppen der Österreicher, der sonstigen EU-Bürger (ohne Österreicher), der Drittstaatsangehörigen, der Asylberechtigten bzw. der subsidiär Schutzberechtigten auf?

8.    Wie teilen sich die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf die Gruppe der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022, die einzelnen Bundesländer, die Gruppen der Männer bzw. Frauen, die Gruppen der Inländer bzw. Ausländer, auf die Gruppen der Österreicher, der sonstigen EU-Bürger (ohne Österreicher), der Drittstaatsangehörigen, der Asylberechtigten bzw. der subsidiär Schutzberechtigten und auf die Gruppen Jugendliche (unter 25 Jahren), Haupterwerbsalter (25 bis 49 Jahre) bzw.  Ältere (50 Jahre und älter) auf?

9.    Wie teilen sich die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf die Gruppe der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022, die einzelnen Bundesländer, die Gruppen der Männer bzw. Frauen, die Gruppen der Inländer bzw. Ausländer, auf die Gruppen der Österreicher, der sonstigen EU-Bürger (ohne Österreicher), der Drittstaatsangehörigen, der Asylberechtigten bzw. der subsidiär Schutzberechtigten, auf die Gruppen Jugendliche (unter 25 Jahren), Haupterwerbsalter (25 bis 49 Jahre) bzw.  Ältere (50 Jahre und älter) und auf die Gruppen Personen mit maximal Pflichtschulausbildung, mit Lehrausbildung, mittlerer Ausbildung, höherer Ausbildung bzw. akademischer Ausbildung auf?

10.  Wie teilen sich die Sanktionen gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auf die Gruppe der Arbeitslosengeldbezieher und der Notstandshilfebezieher seit dem 1.1. 2020 auf die einzelnen Jahre 2020, 2021 und 2022, die einzelnen Bundesländer, die Gruppen der Männer bzw. Frauen, die Gruppen der Inländer bzw. Ausländer, auf die Gruppen der Österreicher, der sonstigen EU-Bürger (ohne Österreicher), der Drittstaatsangehörigen, der Asylberechtigten bzw. der subsidiär Schutzberechtigten, auf die Gruppen Jugendliche (unter 25 Jahren), Haupterwerbsalter (25 bis 49 Jahre) bzw.  Ältere (50 Jahre und älter), auf die Gruppen Personen mit maximal Pflichtschulausbildung, mit Lehrausbildung, mittlerer Ausbildung, höherer Ausbildung bzw. akademischer Ausbildung und auf die Gruppen Personen mit Behinderung, mit sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen bzw. ohne gesundheitliche Einschränkungen auf?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00172/imfname_777060.pdf

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_00065/fnameorig_772031.html