13013/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Impfstoff-Verwechslung in Salzburger Volksschule

 

 

Das Online Netzwerk „oe24“ berichtete[1] am 10. November 2022 über eine Impfaktion in einer Salzburger Volksschule, bei der 33 Schülern nicht nur der falsche, sondern auch ein nicht für diese Altersgruppe geeigneter Impfstoff (Off-Label) verabreicht wurde wie folgt:  

 

Kinder falsch geimpft: Fehler könnte rechtliche Folgen haben

 

33 Kindern der Volksschule in Hallein-Rif wurde ein falscher Impfstoff verabreicht. Die Eltern der betroffenen Schüler toben – einige wollen sogar rechtliche Schritte ergreifen.

 

Salzburg. Am Dienstag wurde in Salzburg 33 Kindern der Volksschule in Hallein-Rif ein falscher Impfstoff verabreicht. Statt einer Vierfach-Auffrischungsimpfung zum Schutz vor einer Polio-, Diphtherie-, Tetanus- und Keuchhusten-Erkrankung wurde ein Wirkstoff gegen Humane Papillomaviren (HPV) eingesetzt. Die Wogen bei den Eltern der betroffenen Familien gehen hoch – sie richteten eine Chat-Gruppe ein, um sich auszutauschen und das weitere Vorgehen zu besprechen, wie die "Salzburger Nachrichten" berichten.

 

Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) ärgerte sich, dass er über den Vorfall bei der Impfaktion nicht informiert wurde. "Ich habe von offizieller Seite keine Nachricht bekommen, weder von der Bezirkshauptmannschaft noch von der Sanitätsdirektion. Das ist sehr bedauerlich", zitiert ihn die "Salzburger Nachrichten". "Ich habe den Eindruck, jeder schiebt die Schuld auf den anderen", so Stangassinger. 

 

Fehler könnte rechtliche Folgen haben

Der Fehler bei der Impfung könnte jedenfalls für die Medizinerin auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Laut Ärztekammer könnte die Verwechslung von Impfstoffen rechtlich als Körperverletzung interpretiert werden. Erschwerend komme hinzu, dass neben der fehlenden Einwilligung für diese Impfung auch der Wirkstoff nicht für die entsprechende Altersgruppe zugelassen ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

"Erziehungsberechtigten umgehend informiert"

"Die Erziehungsberechtigten wurden umgehend aktiv schriftlich und telefonisch informiert, eine Info-Hotline zur Impfärztin für alle betroffenen Eltern wurde eingerichtet und eine umfassende ärztliche Beratung über die weitere Vorgehensweise angeboten", informierte das Land Salzburg am Dienstag in einer Aussendung. Der Impfstoff gegen HPV ("Gardasil9") sei grundsätzlich ab dem neunten Geburtstag empfohlen, wurde also in diesem Fall um ein bis zwei Jahre zu früh und damit Off-Label verabreicht.

 

Die Eltern werden jetzt von uns beraten, auch wie die HPV-Impfung vervollständigt werden kann", erklärte Landessanitätsdirektorin Petra Gruber-Juhasz. "Es gibt laut Experten keine Hinweise, dass in so einem Fall ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht." Für die Schutzwirkung ist eine zweite Teilimpfung notwendig. Gruber-Juhasz sprach heute von einem bedauerlichen Einzelfall. Im Normalfall sei aufgrund der standardisierten Abläufe eine Verwechslung sehr unwahrscheinlich. Dass es dennoch dazu gekommen ist, hatte wohl damit zu tun, dass in der Schule am Dienstag geplant war, parallel auch ältere Schulkinder gegen HPV zu impfen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden aufgrund der Verabreichung eines verwechselten Impfstoffes bereits Ermittlungen eingeleitet?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, aufgrund welcher relevanten Verdachtslagen wird ermittelt?

c.     Wenn ja, gegen wen wird ermittelt?

2.    Wird aufgrund der Verabreichung eines verwechselten Impfstoffes wegen § 83 StGB Körperverletzung ermittelt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, gegen wen wird wegen Körperverletzung ermittelt?



[1] oe24, Kinder falsch geimpft: Fehler könnte rechtliche Folgen haben, https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/salzburg/kinder-falsch-geimpft-fehler-koennte-rechtliche-folgen-haben/535637337#