13016/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Fragen zur UG 24 Gesundheit nach dem Chaos im Budgetausschuss vom 10. November 2022 und den mangelnden Antworten durch den grünen Bundesminister Rauch - Teil 2

 

 

Die Befragung des grünen Sozial-, Gesundheits- und Konsumentenschutzministers Johannes Rauch im Budgetausschuss am 10. November 2022 geriet zu einem einzigen Chaos. Sowohl Bundesminister Rauch als auch sein Kabinett bzw. die zugezogenen Sektionschefs Dr. Brigitte Zarfl (Präsidialangelegenheiten, Support-funktionen, IT), Mag. Annemarie Masilko (Sozialversicherung); Dr. Ulrich Herzog (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit), Mag. Manfred Pallinger (Pflege-vorsorge, Behinderten- und Versorgungsangelegenheiten), Mag. Edeltraud Glettler (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen), DDr. Meinhild Hausreither (Humanmedizinrecht und Gesundheitstelematik) und Dr. Katharina Reich (Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem) schienen das eigene Budget tatsächlich in der Übersicht, aber noch mehr in Detailfragen und den Untergliederungen nicht oder zumindest nicht ausreichend zu kennen. Es war ein tatsächlicher „Wissenstransfer“ des zuständigen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegenüber den um Antwort ersuchenden Abgeordneten nicht möglich.

 

Die FPÖ-Fraktion bzw. die Fachbereichssprecher für Soziales, Gesundheit, Pensionsversicherung und Konsumentenschutz werden daher die nur zum Teil oder gar nicht bzw. in nicht ausreichendem Ausmaß gestellten Fragen in schriftlicher Form hier noch einmal stellen, aber auch zu erfahren versuchen, warum der zuständige Bundesminister uns sein Kabinett bzw. die Spitzenbeamten des BMSGPK nicht in ausreichendem Ausmaß willens und in der Lage waren, im Budgetausschuss Rede und Antwort zu den sachpolitischen Fragestellungen zu geben.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Unter dem Titel „Gesundheitsförderung, -prävention und Maßnahmen gegen Suchtmittelmissbrauch“ sind die Budgetmittel für die Gesundheitsvorsorge und für Beschaffungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise budgetiert. Die Budgetmittel sollen von 1.210,2 Mio. EUR im BVA 2022 auf 453,9 Mio. EUR im BVA-E 2023 signifikant zurückgehen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den geringer veranschlagten Mittel für Beschaffungen (v.a. COVID-19-Impfstoffe), diese sind im BVA-E 2023 iHv 301,8 Mio. EUR budgetiert (-798,5 Mio. EUR). - Welche Mittel werden für welche Covid-19-Impfstoffe ausgegeben?

2.    Wann erhalten das österreichische Parlament und die Öffentlichkeit endlich Einblick in die „Geheimverträge“ von Ursula von der Leyen und der internationalen Pharma-Lobby?

3.    Für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen wurden 20 Mio. EUR vorgesehen und für Projekte zur Extremismusprävention sind 1 Mio. EUR enthalten. Der Bundesanteil für das öffentliche Influenza-Impfprogramm unter Kostenbeteiligung der Länder und der Sozialversicherung wird mit 17,5 Mio. EUR veranschlagt. Um sich auch an europäischen Initiativen zur gemeinsamen Pandemiebekämpfung zu beteiligen, werden für diese Vorhaben zusätzlich 3 Mio. EUR vorgesehen. - Wer profitiert von Projekten zur Extremismusprävention um 1 Mio. Euro und was hat das mit Gesundheit zu tun?

4.    Was zahlen die Länder und Sozialversicherungen für das Influenza-Impfprogramm (Bund: 17,5 Mio. Euro)?

5.    Wer profitiert von 3 Mio. Euro für „europäische Initiativen zur gemeinsamen Pandemiebekämpfung“?

6.    Warum stehen für die Gesundheit von Babys, Kindern und Jugendlichen im Bereich der „Frühen Hilfen“ (Gesundheitsförderung bzw. Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit) nur 7 Mio. EUR aus dem Aufbau- und Resilienzplan (ARP) zur Verfügung, obwohl es sich dabei  im Wesentlichen um Maßnahmen zur Entwicklung der Elektronischen Mutter-Kind-Pass-Plattform inklusive der Schnittstellen zu den „Frühe Hilfen“-Netzwerken und um den Nationalen Roll-out der „Frühen Hilfen“ für sozialbenachteiligte Schwangere, ihre Kleinkinder und Familien handelt?

7.    Fehlt es hier nicht an einer gesundheits- und sozialpolitischen „Nachhaltigkeit“?

8.    Wie bewerten Sie diese Kosten im Vergleich zu jenen der Covid-Maßnahmen („Koste es, was es wolle“)?

9.    Die Ausgaben für den Bereich Veterinär-, Lebensmittel- und Gentechnologie-Angelegenheiten“ sind gegenüber 2022 nur um 0,1 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR gestiegen. Im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit und Tierschutz immer wichtigeren Maßnahmen im Veterinärbereich, beim Betrieb des Verbraucherinformationssystems (VIS), weiteren Bundes-Tierschutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit und Studien im Bereich Gentechnik und neue Technologien in der Lebensmittelproduktion wird als Teil einer eigentlichen „Zukunftspolitik“ zu wenig Bedeutung zugemessen. - Wie bewerten Sie diese Kosten im Vergleich zu jenen der Covid-Maßnahmen („Koste es, was es wolle“)?

10. Warum wurde die sogenannte „Covid-19-Ermächtigung“ betragsmäßig genau mit 2,5 Mrd. Euro für 2023 festgelegt?

11. Wie wurde dieses „Covid-19-Budgetrisiko“ genau berechnet?

12. Für welche Ausgaben könnte diese „Covid-19-Ermächtigung“ verwendet/ herangezogen werden?

13. Welche Mittel sind in Ihrem Ressort in der UG 24 Gesundheit für Ausgaben im weiteren Zusammenhang mit direkten und indirekten Unterstützungsleistungen, Schulungen, Förderungen und Beihilfen von Nicht-Staatsbürgern, aufgegliedert nach Aufenthaltsstatus, für 2023 budgetiert?

14. Welche Mittel sind in Ihrem Ressort in der UG 24 Gesundheit für Ausgaben im weiteren Zusammenhang mit direkten und indirekten Unterstützungsleistungen, Schulungen, Förderungen und Beihilfen von Drittstaatsangehörigen, aufgegliedert nach Aufenthaltsstatus, für 2023 budgetiert?

15. Welche Mittel sind in ihrem Ressort in der UG 24 Gesundheit für spezielle Förderprogramme – aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen bzw. damit geförderte Personengruppen – für 2023 budgetiert?

16. Welche Mittel sind in ihrem Ressort in der UG 24 Gesundheit für Gleichstellung und Frauenförderung für 2023 budgetiert?

17. Welche Mittel sind in ihrem Ressort in der UG 24 Gesundheit für echte Frauenförderung (insb. Kinderbetreuung, Wiedereinsteigerinnen, Weiterbildungen, etc.) für 2023 budgetiert?

18. Welche Mittel sind in ihrem Ressort in der UG 24 Gesundheit für LGBTIQ+-Maßnahmen, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Maßnahmen, für 2023 budgetiert?