13040/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Fragen zur UG 21 Soziales und Konsumentenschutz nach dem Chaos im Budgetausschuss und den mangelnden Antworten durch den grünen Bundesminister Rauch – Teil 3

 

 

Die Befragung des grünen Sozial-, Gesundheits- und Konsumentenschutzministers Johannes Rauch im Budgetausschuss am 10. November 2022 geriet zu einem einzigen Chaos. Sowohl Bundesminister Rauch als auch sein Kabinett bzw. die zugezogenen Sektionschefs Dr. Brigitte Zarfl (Präsidialangelegenheiten, Support-funktionen, IT), Mag. Annemarie Masilko (Sozialversicherung); Dr. Ulrich Herzog (Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit), Mag. Manfred Pallinger (Pflege-vorsorge, Behinderten- und Versorgungsangelegenheiten), Mag. Edeltraud Glettler (Europäische, internationale und sozialpolitische Grundsatzfragen), DDr. Meinhild Hausreither (Humanmedizinrecht und Gesundheitstelematik) und Dr. Katharina Reich (Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem) schienen das eigene Budget tatsächlich in der Übersicht, aber noch mehr in Detailfragen und den Untergliederungen nicht oder zumindest nicht ausreichend zu kennen. Es war ein tatsächlicher „Wissenstransfer“ des zuständigen Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gegenüber den um Antwort ersuchenden Abgeordneten nicht möglich.

 

Die FPÖ-Fraktion bzw. die Fachbereichssprecher für Soziales, Gesundheit, Pensionsversicherung und Konsumentenschutz werden daher die nur zum Teil oder gar nicht bzw. in nicht ausreichendem Ausmaß gestellten Fragen in schriftlicher Form hier noch einmal stellen, aber auch zu erfahren versuchen, warum der zuständige Bundesminister uns sein Kabinett bzw. die Spitzenbeamten des BMSGPK nicht in ausreichendem Ausmaß willens und in der Lage waren, im Budgetausschuss Rede und Antwort zu den sachpolitischen Fragestellungen zu geben.

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Die budgetierten Auszahlungen für das Pflegekarenzgeld steigen 2023 um 1,8 Mio. EUR auf 15,5 Mio. EUR an. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für bis zu vier Wochen ab 1. Jänner 2020 hat zu einer etwas stärkeren Inanspruchnahme geführt, die aber geringer als zunächst erwartet ausgefallen ist. Warum ist das so? Ist das Pflegekarenzgeld im Zusammenhang mit der aktuellen Inflation (11 Prozent im Oktober 2022) valorisiert?

2.    Wie teilen sich die Pflegekarenzgeld-Anspruchsfälle auf die einzelnen Bundesländer 2022 auf? Wie war die Entwicklung 2020 und 2021?

3.    Für den Pensionsversicherungsbeitrag für pflegende Angehörige sind im BVA-E 2023 Auszahlungen iHv 84,8 Mio. EUR budgetiert (+4,9 Mio. EUR). Sind diese im Zusammenhang mit der aktuellen Inflation (11 Prozent im Oktober 2022) valorisiert?

4.    Das Pilotprojekt „Community Nurses“ wird im BVA-E 2023 aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) mit 15,8 Mio. EUR veranschlagt (-2,5 Mio. EUR). Warum gehen die Mittel für die sogenannten „Gemeinde-Schwestern“ zurück?

5.    Welche Standorte und Bundesländer betrifft dieser Rückgang und an welchen Standorten und Bundesländern sind aktuell „Gemeinde-Schwestern“ beschäftigt bzw. aktiv?

6.    Welche Projekte werden 2023 noch aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) finanziert, und welche Projekte aktuell 2022?

7.    Ebenfalls im GB 21.02-„Pflege“ verrechnet werden die Ein- und Auszahlungen des Pflegefonds. Dieser Verwaltungsfonds wird aus einem Vorwegabzug des Bundes an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben dotiert, wodurch es zu einer entsprechenden Einzahlung in der UG 21-Soziales und Konsumentenschutz iHv 655,6 Mio. EUR kommt. Der Pflegefonds leistet Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden zur teilweisen Abdeckung des Aufwands für die Sicherung sowie den Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege. Im BVA-E 2023 ist eine Dotierung des Pflegefonds nach dem Pflegefondsgesetz iHv 455,6 Mio. EUR veranschlagt. Der ebenfalls in diesem Globalbudget veranschlagte Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds an die Länder für den Entfall des Pflegeregresses wird iHv 200 Mio. EUR veranschlagt, die diesbezügliche gesetzliche Regelung läuft bis 2024. Diese Kompensationszahlung erfolgt zusätzlich zur Zahlung iHv 100 Mio. EUR, die im § 330b ASVG (unbefristet) geregelt ist. Wie teilen sich die Mittel aus Dotierung des Pflegefonds nach dem Pflegefondsgesetz iHv 455,6 Mio. EUR auf die einzelnen Bundesländer auf und sind diese im Zusammenhang mit der aktuellen Inflation (11 Prozent im Oktober 2022) valorisiert?

8.    Neu ist in diesem Globalbudget sind die im Zusammenhang mit der Pflegereform veranschlagten Auszahlungen. Diese umfassen Transfers an die Länder iHv 570 Mio. EUR für das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz und iHv 88,0 Mio. EUR für das Pflegeausbildungs- Zweckzuschussgesetz. Darüber hinaus wird der bundesinterne Transfer iHv 30,0 Mio. EUR an die UG 20-Arbeit für das AMS-Pflegestipendium in diesem Globalbudget veranschlagt. Wie sieht die Verteilung auf die Bundesländer aus?

9.    Wie teilen sich dieses Transfers auf die einzelnen Bundesländer jeweils bezogen auf 570 Mio. EUR für das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz bzw. 88,0 Mio. EUR für das Pflegeausbildungs- Zweckzuschussgesetz auf?

10. Sind diese Beträge betreffend aktuelle elfprozentige Inflation (Oktober 2022) valorisiert?

11.  Wie teilt sich das AMS-Pflegestipendium auf die einzelnen Bundesländer auf und ist es inflationsangepasst und mit welchem Valorisierungsfaktor?