13119/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2022
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Vergewaltigung in Wien

 

 

Der Fernsehsender „PULS 24“ berichtete am 16. November 2022 über neue Erkenntnisse im Missbrauchsfall der 11- und 14-jährigen Mädchen, die u.a. von einem 18-jährigen Iraker mutmaßlich schwer sexuell missbraucht wurden, wie folgt: [1]

 

Vergewaltigung in Wien: Verdächtiger erst im Februar verurteilt

 

Nach dem sexuellen Missbrauch zweier Mädchen im Alter von elf und 14 Jahren in Wien sind weitere Details über die Tat bekannt geworden. Einer der Verdächtigen, ein 18-jähriger Iraker, soll erst im Februar wegen schwerer Nötigung verurteilt worden sein.

 

Nach dem Missbrauch zweier Mädchen im Alter von elf und 14 Jahren in Wien-Meidling haben die "Kronen Zeitung" und das Wiener Stadtmagazin "Falter" (Mittwochausgaben) mit weiteren Details aufgewartet. So berichtete die "Krone", dass einer der beiden Täter, ein 18-jähriger irakischer Staatsbürger, erst im vergangenen Februar wegen schwerer Nötigung zu sechs Monaten Haft verurteilt wurde.

 

Die beiden Mädchen waren nach Erkenntnissen der Ermittler am Donnerstagnachmittag zu dem 18-Jährigen in die Wohnung gegangen, um Drogen zu kaufen. Dort befand sich auch der 17-Jährige, als es zu den Übergriffen kam. Die Mädchen konnten aus der Wohnung flüchten und die Polizei verständigen. Die Männer wurden laut Exekutive wenig später noch in der Wohnung festgenommen.

 

Bereits zuvor von Verdächtigem Drogen erhalten

 

Die beiden Mädchen hatten bereits am Vortag von dem 18-Jährigen eine Ecstasy-Tablette erhalten, diese geteilt und konsumiert. Als sie am Donnerstag erneut Suchtgift konsumieren wollten, kontaktierten sie den jungen Mann wieder. Dieser dirigierte sie in die Wohnung in Meidling, wo sich er und der 17-Jährige befanden. Die Wohnung gehört einem weiteren Freund der Männer.

 

Zunächst kam es zwischen der 14-Jährigen und dem 17-Jährigen zu freiwilligem Geschlechtsverkehr, doch dann zwang der Bursche das Mädchen zu weiteren sexuellen Handlungen. Die Elfjährige wurde unterdessen von dem 18-Jährigen brutal vergewaltigt und schwer sexuell missbraucht.

 

Verdächtige haben Tat gefilmt

 

Wie der "Falter" und die "Krone" unter Berufung auf die Polizei berichteten, haben die beiden Verdächtigen die Tat auch gefilmt. Dem 18-Jährigen war laut "Krone" bei der Verurteilung im Februar durch ein psychiatrisches Gutachten eine "schwere Persönlichkeitsstörung mit hoher Neigung zur emotionalen Instabilität mit explosiven Aggressionsausbrüchen" attestiert worden. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sei dem jungen Mann vom Gericht aber bedingt nachgesehen worden.

 

Diskussionen gab es nach wie vor, ob das Jugendamt der Stadt Wien (MA 11) die Aufsichtspflicht für die beiden Mädchen verletzt haben könnte. Das Jugendamt selbst machte darauf aufmerksam, dass sich die Kinder wie alle anderen auch frei bewegen dürfen. Die Tat ereignete sich jedenfalls am Nachmittag, die Polizei gab laut "Falter" als Tatzeitraum 16.30 bis 16.50 Uhr an.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde gegen den 18-jährigen Iraker bereits in der Vergangenheit ermittelt?

a.    Wenn ja, wie oft und aufgrund welcher relevanten Vedachtslagen?

2.    Wurden gegen den 17-Jährigen bereits in der Vergangenheit ermittelt?

a.    Wenn ja, wie oft und aufgrund welcher relevanten Vedachtslagen?

3.    Wurde der 18-jähirge Iraker bereits in der Vergangenheit strafrechtlich verurteilt?

a.    Wenn ja, wie oft und aufgrund welcher Delikte?

4.    Wurde der 17-Jähirge bereits in der Vergangenheit strafrechtlich verurteilt?

a.    Wenn ja, wie oft und aufgrund welcher Delikte?

5.    Werden Strafhäftlinge vor ihrer Entlassung einem Monitoring unterzogen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, in welchem Umfang?

c.    Wenn ja, nach welchen Kriterien findet dieses Monitoring statt?

6.    Wurde der 18-jährige Iraker so einem Monitoring unterzogen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam das Monitoring?



[1] PULS 24, Vergewaltigung in Wien: Verdächtiger erst im Februar verurteilt, https://www.puls24.at/news/chronik/vergewaltigung-in-wien-verdaechtiger-erst-im-februar-verurteilt/281267