13564/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.01.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Personalsituation im Büro Sittlichkeit und Kinderpornografie im Bundeskriminalamt
Nach dem Bekanntwerden des Skandals rund um den Fall Teichtmeister, bei dem der Besitz von Material bekannt wurde, der den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen soll, ist in Österreich eine neue Debatte darüber losgebrochen, wie derartige Fälle zu verhindern sind, bzw. auch entsprechend ausgeforscht und geahndet werden können.
Neben einer intensiven Debatte im Bereich der Kunst- und Kulturszene, ist aber vor allem auch die Frage zu stellen, wie die Behörden gegen sexuelle Verbrechen an Kindern und Jugendlichen vorgehen können und entsprechend dafür sorgen, dass diese verhindert werden können, bevor sie begangen werden, oder zumindest jene Kinder und Jugendlichen zu schützen, die aktuell in derartigen Missbrauchssituationen gefangen sind. Zudem wäre die Ausforschung von Täter*innen – also aller Beteiligten an diesen Verbrechen – ein zentraler Punkt in der Bekämpfung des Online-Kindesmissbrauchs.
Im Rahmen der Berichterstattung wurde im Ö1 Morgenjournal vom 17.1.2023 bekannt, dass im Jahr 2022 fast doppelt so viele Verdachtsmeldungen vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) nach Österreich geschickt wurde – es waren allein im vergangenen Jahr über zehntausend Verdachtsfälle, aus denen schließlich 781 österreichische Täter ausgeforscht werden konnten. Diese Zahlen nennt Chefinspektor Jürgen Ungerböck, der das Büro für Sittlichkeit und Kinderpornografie des Bundeskriminalamts leitet und spricht von einem negativen Spitzenwert. 5900 Verdachtsmeldungen waren es noch 2021, wobei auf Grund der gesteigerten Verdachtsmeldungen auch mit einer erhöhten Anzahl an Anzeigen zu rechnen sei, so der Ermittler.[1]
Gerade einmal sechs Polizist*innen im BKA arbeiten in diesem Büro, die alleine 781 Verdächtige identifizieren konnten – ein Bruchteil der 10.000 Verdachtsfälle. Es fehle nicht nur an Personal, sondern auch an Knowhow, Hardware und Software – die die Notwendigkeit aufzeigt, dass der Dienstgeber tätig werde.
Dass nun die Forderung nach höheren Strafen gerade von der Familienministerin kommt, kann nur als politisches Kalkül bezeichnet werden, um den Ball in Richtung der Justizministerin zu spielen und vom fachzuständigen Innenminister abzulenken. Hier wird Parteipolitik vor den Schutz und das Wohl von Kindern gestellt, was einer massiven Themenverfehlung gleichkommt. Dass vom Innenminister zudem auch nur der Verweis kommt, dass im Rahmen einer Kriminaldienstreform derzeit die Bekämpfung derartiger schwerwiegender Delikte intensiviert werde und dabei vor allem der Ausbau der Cyber-Ermittlungen in den Landeskriminalämtern und in Schwerpunktdienststellen in den Regionen im Zentrum stehe, ist schlichtweg zu wenig, ebenso wie die Ankündigung, dass eine entsprechende Software zum Bildabgleich implementiert werden soll[2].
Vielmehr scheint es so zu sein, dass besonders im Bereich der Bekämpfung von Online-Kindermissbrauch eine massive Personalnot sowie Ausrüstungsmängel bestehen. In Anbetracht der Delikte, die dort verfolgt werden, ist es nachvollziehbar, dass Personal nur schwer rekrutiert werden kann. Gerade deswegen darf es aber nicht auch noch zu Mängeln in der Ausrüstung kommen. Insbesondere mit Blick auf die Belastung der Beschäftigten scheint es dringend angebracht, hier nicht nur personell aufzustocken, sondern zudem dafür zu sorgen, dass diese ihren Beruf trotz des extrem belastenden Materials, mit dem sie konfrontiert werden, längerfristig nachgehen können.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage