2173/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.05.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Unklarheiten bei der Dienstfreistellung von Risikopatienten
Offenbar gibt es Probleme bei der Refundierung
der Entgeltfortzahlung von bereits im April dienstfreigestellten
Corona-Risikopatienten. Der Wiener Zeitung berichtet dazu über eine
"Weisung" Anschobers an die Sozialversicherung: "Anschober
hat in einer Weisung vom 23. April an die Sozialversicherungen vorgegeben, was
in den Informationsschreiben an Risikopatienten stehen muss: Bereits
vorliegende ärztliche Atteste seien "nicht mit
Covid-19-Risiko-Attesten gleichzusetzen". Sie seien aber mit den
vorgegebenen Kriterien für Risiko-Patienten abzugleichen. Dann heißt
es wörtlich: "Sollte eines oder mehrere Kriterien zutreffend sein,
ist das Attest als gültig anzusehen." Die Wiener Zeitung berichte
weiters: "Wie sich mittlerweile gezeigt hat, ist das aber nicht der Fall,
beklagt Andreas Huss, Arbeitnehmerobmann in der österreichischen
Gesundheitskasse. Im Gesundheitsministerium ging man trotz Nachfragens nicht
auf dieses Problem ein. Damit bleiben Risikopatienten auf der Strecke."
Quelle: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2061396-Risikopatienten-bleiben-auf-der-Strecke.html
Der Bund hat dem Bericht zufolge mit einer Weisung, die von Gesetz und Verordnung nicht gedeckt ist, gegenüber Unternehmern und Arbeitnehmern eine Hilfeleistung angekündigt, die nunmehr nicht erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Bitte legen Sie die in der Wiener Zeitung angesprochene "Weisung" offen, die am 23.4. Ihrerseits an die Sozialversicherung weitergeleitet wurde?
2. Inwiefern findet diese Weisung im Wortlaut des Gesetzes und der darauf basierenden Verordnung Deckung?
3. Wie viele Personen wurden bereits vom SV-Dachverband über Zugehörigkeit zu einer "Risikogruppe" gem. § 735 (1) ASVG informiert? (Darstellung je Kalenderwoche)
4. Wie viele Personen wurden bereits vom SV-Dachverband über Zugehörigkeit zu einer "Risikogruppe" gem. § 735 (1) ASVG informiert? (Darstellung je Risikogruppe)
5. Wie viele Personen wurden bereits mit "COVID-19-Risiko-Attesten" gem. § 735 (2) ASVG ausgestattet? (Darstellung je Kalenderwoche)
a. Wie viele Personen davon ohne Infoschreiben vom SV-Dachverband? (Darstellung je Kalenderwoche)
6. Wie viele Personen wurden bereits mit "COVID-19-Risiko-Attesten" gem. § 735 (2) ASVG ausgestattet? (Darstellung je Risikogruppe)
7. Wie hoch ist der Anteil der 9.000 HIV-Patienten, die ein solches Schreiben bekommen haben, denen ein Risiko-Attest gemäß § 735 Abs 2 ASVG ausgestellt wurde?
8. Bei wie vielen ärztlichen Nicht-"COVID-19-Risiko-Attesten" wurde die Verordnung gem. § 735 (1) rückwirkend angewandt?
a. Wie viele dieser ärztlichen Atteste wurden "COVID-19-Risiko-Attesten" gleichgestellt?
b. Wie viele dieser ärztlichen Atteste wurden "COVID-19-Risiko-Attesten" nicht gleichgestellt?
9. Wie viele Personen wurden bereits gem. § 735 (3) ASVG dienstfreigestellt? (Darstellung je Kalenderwoche)
10. Wie viele Unternehmen haben bereits um Erstattung gem. § 735 (4) angesucht?
a. Wie vielen Unternehmen wurde die Erstattung verwehrt, weil ein ärztliches Attest bei der rückwirkenden Prüfung nicht den Verordnungsrisikokriterien gem. § 735 (1) entsprochen hat?
b. Wie vielen Unternehmen wurde die Erstattung insgesamt verwehrt?
c. Wie vielen Unternehmen wurde bereits eine Erstattung bescheidmäßig gewährt?
d. Wie vielen Unternehmen wurde bereits eine Erstattung überwiesen?