3580/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.09.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Wie viel kostet die COFAG?

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Trotz der Vorschläge der SPÖ, die Hilfsgelder zur Bewältigung der COVID-Krise über die dafür bestens geeignete Finanzverwaltung abzuwickeln, haben sich ÖVP und Grüne im März auf die Auslagerung der Agenden auf eine Gesellschaft geeinigt. Damit sind natürlich Kosten verbunden,

die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1     Wie viel hat das Krisenmanagement der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) inklusive deren Gründung bis Stichtag 31.8.2020 gekostet (Verlust It. Gewinn- und Verlustrechnung)?

1.a Welche Haftungen und in welcher Höhe hat der Bund bis 31.8.2020 übernommen?

1.b Welche und in welcher Höhe wird der Bund noch bis 31.12.2020 übernehmen?

1.c Welche direkten oder indirekten Kapitalmaßnahmen hatte der Bund aus dem Budget bis 31.12.2020 zu bezahlen?

1.d In welcher Höhe wirken sich die direkten oder indirekten Kapitalmaßnahmen auf budgetierten Dividendenausschüttungen an das Bundesbudget im Jahr 2020 aus?

2      Wie hoch waren die Betrieblichen Erträge bis 31.8.2020?

3      Wie hoch waren der Materialaufwand und sonstige Herstellungsleistungen bis 31.8.2020?

4      Wie hoch waren die Personalkosten des Managements bis 31.8.2020?

5      Wie hoch waren die sonstigen Personalkosten bis 31.8.2020?

6      Wie hoch war der Personalaufwand insgesamt bis 31.8.2020?

7      Wie viele Mitarbeiter sind im Management bzw. Insgesamt im Unternehmen auf Voll­/Teilzeitbasis beschäftigt?

8      Wie hoch waren die Abschreibungskosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (bitte um jeweils getrennte Angabe je Einzelaufwandsposition)?

8.a Wie hoch waren die Sachkosten insgesamt bis 31.8.2020?

8.b Wie hoch waren die Aufwendungen für Abschreibungen bis 31.8.2020?

8.c Wie hoch waren die Aufwendungen für Ertrags und sonstige Steuern bis 31.8.2020?

8.d Wie hoch waren die Aufwendungen für Instandhaltung und Betriebskosten bis

31.8.2020?

8.e Wie hoch waren die Aufwendungen für Transport-, Reise- und Fahrtaufwand, Nachrichtenaufwand bis 31.8.2020?

8.f Wie hoch waren der Miet-, Pacht-, Leasing- und Lizenzaufwand bis 31.8.2020?

8.g Wie hoch waren die Aufwendungen für Hardware und Softwarelizenzen bis 31.8.2020? Welche Software von welchen Herstellern wurde eingesetzt bzw. gekauft?

8.h Wie hoch waren die Aufwendungen für beigestelltes Personal bis 31.8.2020 (bitte auch um Angabe von welchem Unternehmen und wie viele VBÄ beigestellt wurden)?

8.i Wie hoch waren die Aufwendungen für Provisionen an Dritte bis 31.8.2020?

8.j Wie hoch waren die Aufwendungen für Aufsichtsratsvergütungen bis 31.8.2020? Wie viele Sitzungen haben stattgefunden und wann?

8.k Wie hoch waren die Aufwendungen für Beraterhonorare bis 31.8.2020? Wie viele Beraterverträge wurden abgeschlossen? Mit welchen Beratungsgesellschaften? Welchen Inhalt haben diese Verträge? Welche Honorarsummen wurden insgesamt bis Jahresende 2020 vereinbart? Wurden bereits Teilabrechnungen gelegt und bezahlt? Wenn ja, von wem in welcher Höhe? Wie viel des Beratungsrahmens bis 31.12.2020 ist noch nicht ausgenützt, wird aber bis Jahresende in Anspruch genommen, daher in der Bilanz als Aufwand verbucht, werden müssen?

8.l Wie hoch waren die Büroaufwendungen bis 31.8.2020?

8.m Wie hoch waren die Aufwendungen für Werbung bis 31.8.2020? Bitte um getrennte Angabe nach Werbung in audiovisuellen Medien, Printmedien und Website (zzgl. Social Media etc)

8.n Wie hoch waren die Aufwendungen für Repräsentationen bis 31.8.2020?

8.o Wie hoch waren die Aufwendungen für Versicherungen bis 31.8.2020?

8.p Wie hoch waren die übrigen Aufwendungen bis 31.8.2020 (bitte um Angabe der größeren Positionen)?

8.q Welches Jahresergebnis wird für 2020 erwartet? Wie wird sich das auf das Eigenkapital der Gesellschaft auswirken?

8.r Ist abseits der Personalrückstellungen bereits absehbar, dass andere Rückstellungen gebildet werden müssen, wenn ja welche in voraussichtlich welchem Umfang?