3594/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.09.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schusswaffenkennzeichnungsgesetz

 

 

Viele Händler und Waffenbesitzer waren zu Recht mit dem Ministerialentwurf 38/ME, XXVII. GP, unzufrieden, da diese Bestimmungen einen wesentlichen Eingriff in das Eigentum der Betroffenen darstellen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie werden Sie den geplanten Eingriff in das Eigentum der Betroffenen abändern?

2.    Ist Ihnen bewusst, dass mit der Kennzeichnung historische Waffen wertlos werden?

3.    Welche Maßnahmen zur Verhinderung der Zerstörung historischer Waffen werden Sie ergreifen? 

4.    Ist Ihnen bekannt wie hoch der finanzielle Aufwand für Private zur Kennzeichnung einer Waffe sein wird?

5.    Sind Ihnen die Nachteile für den Handel bekannt?

6.    Haben Sie mit dem Handel über den Entwurf gesprochen?

7.    Warum sollen Waffen vor 1900 überhaupt gekennzeichnet werden?

8.    Wie viele Straftaten wurden mit Schusswaffen älter als 1900 in den Jahren 2018 und 2019 verübt?

9.    Wie viele Straftaten wurden in den Jahren 2018 und 2019 verübt, bei welchen Schusswaffen mit wesentlichen Bestandteilen älter als 1900 verwendet wurden?

10. Warum wird bei historischen Schusswaffen oder wesentlichen Bestandteilen von solchen Schusswaffen nicht auf die technische Entwicklung oder auf geschichtlich relevante Ereignisse oder Persönlichkeiten abgestellt?

11. Ist Ihnen bewusst, dass mit diesem Entwurf das Sammeln von Originalwaffen erschwert wird?

12. Ist Ihnen bewusst, dass mit diesem Entwurf die Vermögenswerte von anerkannten Sammlern drastisch vernichtet werden?

13. Warum wurde in die Regierungsvorlage in § 1 Absatz 1 der Punkt „2. aus dem EWR oder der Schweiz in das Bundesgebiet verbracht oder“ aufgenommen?