3627/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Arbeitszeit von im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss tätigen Nationalratsabgeordnete im BMJ

Für einen Untersuchungsausschuss werden von jeder politischen Fraktion Nationalratsabgeordnete entsandt. Nur diesen (und den nominierten Mitarbeiter_innen) ist der Zugang zu jenen nach dem Informationsordnungsgesetz klassifizierten Akten und Unterlagen gewährt, die dem Untersuchungsausschuss von den vorlagepflichtigen Organen übermittelt werden. Während ein Nationalratsmandat einer Beschäftigung in einem Ministerium an sich nicht entgegensteht, stellt die gleichzeitige Einsicht in klassifizierte Dokumente der eigenen Dienstelle eine problematische Konstellation dar. Bei der Entsendung in einen Untersuchungsausschuss stellt sich ergänzend die Frage, ob es hier nicht aufgrund der Position in einem Ministerium, dessen Vollziehung im Fokus des Untersuchungsgegenstandes steht, zu kritischen Doppelfunktionen bzw. Unvereinbarkeiten kommt. Im Falle des "Ibiza"-Untersuchungsausschusses sind die relevanten Ministerien insbesondere das Finanz-, Justiz- und Innenministerium.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Standen bzw. stehen im "Ibiza"-Untersuchungsausschuss tätige Nationalratsabgeordnete seit Einbringen des Verlangens auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses in einem Dienstverhältnis mit Ihrem Ministerium?

a.    Wenn ja, wer?

b.    Wenn ja, jeweils in welchem Zeitraum mit welchem Stundenpensum?

c.    Wenn ja, an jeweils welcher Dienststelle in welchem Zeitraum?

d.    Wenn ja, mit welcher konkreten Funktion?

e.    Wenn ja, mit welcher konkreten Arbeitsplatzbeschreibung?

f.     Wenn ja, mit welcher konkreten weiteren Aufgaben?

g.    Wenn ja, welche konkreten Eignungen und Erfahrungen befähigten diese Person jeweils für die Position(en)? 

h.    Wenn ja, wie hoch war jeweils die Vergütung bei welchem Stundenpensum?