3663/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.10.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Auswertung von Datenträgern im Asylverfahren, Duldung und Aufenthaltstitel in berücksichtigungswürdigen Fällen

 

Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 wurden einige Verschärfungen im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts ab 1. September 2018 beschlossen. Neben anderen Neuerungen wurde die Ermächtigung der Behörden zur Sicherstellung und Prüfung von von Aslywerber_innen mitgeführten Datenträgern wie Mobiltelefonen eingeführt, um beim Verdacht von Falschangaben die Identität bzw. die Reiseroute prüfen zu können (§ 39a BFA-VG). Auch die Datenträger anderer Fremder können seit 1. September 2018 gemäß § 38a FPG zum Zweck der Identitätsfeststellung sichergestellt und ausgewertet werden.

In der am 26. Juli 2019 erfolgten Beantwortung einer NEOS-Anfrage (3614/AB zu 3621/J, XXVI. GP) wird ausgeführt, dass "aufgrund ausstehender notwendiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen und erforderlicher Beschaffungen keine Datenträgerauswertungen gemäß § 38a FPG" erfolgten. In einer weiteren Anfragebeantwortung vom 23. März 2020 (675/AB zu 639/J, XXVII. GP) wird erneut festgestellt, dass "aufgrund ausstehender notwendiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen und erforderlicher Beschaffungen im Jahr 2019 keine Datenträgerauswertungen gemäß § 38a FPG" erfolgten. Auf weitere Nachfrage dazu wird ausgeführt: "Die im Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen notwendigen Maßnahmen werden derzeit umgesetzt. Nach Implementierung der notwendigen datenschutzrechtlichen Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen der Beschaffungsprozess initiiert werden."

Zudem fehlen aussagekräftige Statistiken zu Duldung und Erteilung von Aufenthaltstiteln in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Datenträger wurden seit 1. September 2018 gemäß § 39 BFA-VG sichergestellt? Bitte um Auflistung nach Monat.

2.    Von wie vielen Datenträgern wurden seit 1. September 2018 gemäß § 39a BFA-VG eine Sicherungskopie hergestellt? Bitte um Auflistung nach Monat.

3.    Wie viele Datenträger wurden seit 1. September 2018 gemäß § 39a BFA-VG ausgewertet? Bitte um Auflistung nach Monat.

4.    Wie viele Datenträger wurden aufgrund eines Auftrags des BFA gemäß § 35a BFA-VG ausgewertet? Bitte um Auflistung nach Monat.

5.    In wie vielen Fällen war erst durch die Auswertung der Datenträger eine Identitätsfeststellung möglich?

6.    In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger die Reiseroute festgestellt werden?

7.    In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger festgestellt werden aus welchem Mitgliedstaat die Einreise erfolgte?

8.    In wie vielen Fällen zeigten sich durch die Auswertung der Datenträger Unstimmigkeiten in Bezug auf die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?

9.    In wie vielen Fällen bestätigte die Auswertung der Datenträger die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?

10. In wie vielen Fällen konnte durch die Auswertung der Datenträger keine Erkenntnisse gewonnen werden?

11. In der Anfragebeantwortung vom 23. März 2020 (675/AB zu 639/J, XXVII. GP) wird ausgeführt, dass "aufgrund ausstehender notwendiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen und erforderlicher Beschaffungen im Jahr 2019 keine Datenträgerauswertungen gemäß § 38a FPG" erfolgten. Trifft dies auch auf Datenträgerauswertungen gemäß § 39a BFA-VG zu?

a.    Wenn ja, welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen und welche Beschaffungen sind bzw. waren dafür erforderlich?

b.    Wenn ja, wurden die dafür notwendigen datenschutzrechtlichen Maßnahmen mittlerweile implementiert?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn nein, wann ist dies geplant?

c.    Wenn ja, wurde der dafür erforderlichen Beschaffungsprozess mittlerweile initiiert?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn nein, wann ist dies geplant?

d.    Wenn ja, wurden die dafür erforderlichen Beschaffungen mittlerweile erfolgreich abgewickelt?

                                      i.Wenn ja, um welche Beschaffungen handelt es sich konkret?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, wann ist dies geplant?

12. Wie viele Datenträger wurden seit 1. Jänner 2020 gemäß § 38 FPG sichergestellt? Bitte um Auflistung nach Monat.

13. Von wie vielen Datenträgern wurden seit 1. Jänner 2020 gemäß § 38a FPG eine Sicherheitskopie hergestellt? Bitte um Auflistung nach Monat.

14. Wie viele Datenträger wurden seit 1. Jänner 2020 gemäß § 38a FPG ausgewertet? Bitte um Auflistung nach Monat.

15. Wie viele Datenträger wurden aufgrund eines Auftrags der LPD gemäß § 35b FPG ausgewertet? Bitte um Auflistung nach Monat.

16. In wie vielen Fällen war erst durch die Auswertung der Datenträger eine Identitätsfeststellung möglich?

17. In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger die Reiseroute festgestellt werden?

18. In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger festgestellt werden aus welchem Mitgliedstaat die Einreise erfolgte?

19. In wie vielen Fällen zeigten sich durch die Auswertung der Datenträger Unstimmigkeiten in Bezug auf die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?

20. In wie vielen Fällen bestätigte die Auswertung der Datenträger die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?

21. In wie vielen Fällen konnte durch die Auswertung der Datenträger keine Erkenntnisse gewonnen werden?

22. In der Anfragebeantwortung vom 23. März 2020 (675/AB zu 639/J, XXVII. GP) wird ausgeführt, dass "aufgrund ausstehender notwendiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen und erforderlicher Beschaffungen im Jahr 2019 keine Datenträgerauswertungen gemäß § 38a FPG" erfolgten. Und weiter: "Die im Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen notwendigen Maßnahmen werden derzeit umgesetzt. Nach Implementierung der notwendigen datenschutzrechtlichen Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen rechtlichen Bestimmungen der Beschaffungsprozess initiiert werden." Welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen und welche Beschaffungen sind bzw. waren dafür erforderlich?

a.    Wurden die dafür notwendigen datenschutzrechtlichen Maßnahmen mittlerweile implementiert?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn nein, wann ist dies geplant?

b.    Wurde der dafür erforderlichen Beschaffungsprozess mittlerweile initiiert?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn nein, wann ist dies geplant?

c.    Wurden die dafür erforderlichen Beschaffungen mittlerweile erfolgreich abgewickelt?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn nein, wann ist dies geplant?

23. Wie viele Personen stellten seit 1. Jänner 2015 einen Antrag auf Ausstellung einer Duldungskarte gemäß § 46a Abs 4 FPG? Bitte jeweils um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Monat.

24. Wie vielen Personen wurde seit 1. Jänner 2015 auf Antrag gemäß § 46a Abs 4 FPG eine Duldungskarte ausgestellt? Bitte jeweils um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Monat.

25. Wie vielen Personen wurde seit 1. Jänner 2015 von Amts wegen eine Duldungskarte ausgestellt? Bitte jeweils um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Monat.

26. Wie viele Personen stellten seit 1. Jänner 2015 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gemäß § 56 AsylG? Bitte jeweils um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Monat.

27. Wie vielen Personen wurde seit 1. Jänner 2015 auf Antrag ein Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gemäß § 56 AsylG erteilt? Bitte jeweils um Auflistung nach Staatsangehörigkeit und Monat.

a.    Bei wie vielen davon handelt es sich um eine "Aufenthaltsberechtigung plus" gemäß § 56 Abs 1 AsylG?

b.    Bei wie vielen davon handelt es sich um eine "Aufenthaltsberechtigung" gemäß § 56 Abs 2 AsylG?