3691/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.10.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Hospitalisierungsrate in COVID-19-Zeiten
Um, als an Covid-19 Erkrankter wieder genesen zu gelten, hat das Gesundheitsministerium eine entsprechende Definition nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erstellt: Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zwei negative Testungen und müssen seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um entlassen zu werden.
Leichte Fälle, die sich in den eigenen vier Wänden auskurieren, werden nach ärztlicher Rücksprache frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit aus der häuslichen Quarantäne entlassen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage