3780/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend der Einmietung der Sozialversicherungsträger und Ihren Einrichtungen in Gebäuden von Dritten

 

Die Sozialversicherungsträger AUVA, BVAEB, ÖGK, PVA, SVS sind naturgemäß zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den, von Ihnen eingehobenen, Sozialversicherungsbeiträgen angehalten, denn das Geld der Versicherten sollte bestmöglich verwaltet werden. In diesem Zusammenhang darf hinterfragt werden, ob und wo sich die genannten Sozialversicherungsträger und zu welchen Konditionen in Gebäuden von Dritten einmieten. Besonders ist darauf zu achten, dass die Sozialversicherungsträger nicht mehr als den marktüblichen Marktpreis bezahlen müssen.

 

Aufsichtspflichtig über die Sozialversicherungsträger ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Haben der Dachverband der Sozialversicherungsträger oder die Sozialversicherungsträger AUVA, BVAEB, ÖGK, PVA und SVS Gebäude, Objekte oder Liegenschaften von Dritten angemietet?

 

a)      Wenn ja, welche und zu welchem jeweiligen Zweck?

b)      Wenn ja, zu welchen Kosten pro Quadratmeter jeweils?

c)      Wenn ja, wie groß ist das jeweilige Gebäude?

d)      Wenn ja, von welchem Eigentümer jeweils?

 

2.      Sind Einrichtungen (Spitäler, Gesundheitseinrichtungen, u.s.w.)  der Sozialversicherungsträger oder die Sozialversicherungsträger AUVA, BVAEB, ÖGK, PVA und SVS in Gebäuden, Objekten oder Liegenschaften von Dritten eingemietet?

 

e)      Wenn ja, welche und zu welchem jeweiligen Zweck?

f)       Wenn ja, zu welchen Kosten pro Quadratmeter jeweils?

g)      Wenn ja, wie groß ist das jeweilige Gebäude?

h)      Wenn ja, von welchem Eigentümer jeweils?

 

Zu 1) + 2)  Bitte um Auflistung je SV Träger, Lage des gemietetem Objekt, Kosten der Miete pro Quadratmeter, Größe des jeweiligen Gebäudes und des jeweiligen Eigentümer / Vermieters