4265/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend diskriminierende COVID-19-Mund-Nasenschutz-Maskenpflicht

 

Die Debatte um das Verbot von transparenten Plastikmasken und Visieren hat bereits im Oktober die Verbände von Hörbehinderten beschäftigt. Da für hörbeeinträchtigte Personen die nonverbale Kommunikation und Gebärdensprache essentiell ist, um am öffentlichen Leben teilhaben zu können, stellt ein Verbot von durchsichtigen Masken, welche die Mimik des Gegenübers erkennen lassen, einen Ausschluss dieser Gruppen aus der Gesellschaft dar. Es ist nicht zumutbar, dass Menschen in Österreich der Möglichkeit zur Bewältigung des Alltags beraubt werden. Trotz vieler Warnungen wurde das Verbot schließlich auch umgesetzt. Der Österreichischer Schwerhörigenbund äußerte sich am 14.10.2020 in einer Pressemeldung zu der umstrittenen Regierungsmaßnahme:

„Wie wir bereits im Juli 2020 an das Sozial- & Gesundheitsministerium sowie an weitere relevante Stellen wie ÖGK, Ärztekammer etc. in einem offenen Brief geschrieben haben, ist die auf Grund der Covid-19 Krise auch in Österreich eingeführte MNS-Maskenpflicht im öffentlichen Bereich für Hörbehinderte eine nicht überwindbare Barriere bei der direkten Kommunikation.

Erneut darf betont werden, dass Hörbehinderte auch Mund- und Gesichtsbild von Gesprächspartner/innen brauchen, um durch Lippenabsehen und Mimik Gesprächsinhalte verstehen und interpretieren zu können. Auch mit den besten Hörsystemen der Welt ist eine Kommunikation im öffentlichen Bereich für die Masse Schwerhöriger derzeit ein de facto Ausschluss aus der interpersonalen Kommunikation.

Wir haben zwar einige Antworten auf unser Schreiben erhalten, aber den positiven Versprechungen sind bislang keine merkbaren Taten gefolgt, im Gegenteil:

Nochmal zur Erklärung der Problemlage: Sowohl als schwerhörige Privatperson bei allen Arten von Kontakten in der Öffentlichkeit (Arztbesuch, Einkäufe, Ämter etc.) aber vor allem auch als berufstätige Person mit Hörminderung (wo z.B. Kundenkontakt Teil des Arbeitsalltages ist), war zumindest die Verwendung von Plastikmasken oder Visieren des Gegenübers in der aktuellen Situation eine Hilfe. Nun sollen aber nach jüngsten Pressemeldungen alle Arten von Plastikmasken und Visieren als Schutz vor Covid-19 untersagt werden, weil diese ja keinen ausreichenden Virenschutz bieten.

Offenbar ist es allen Verantwortlichen egal, dass 1,75 Millionen Menschen in diesem Land somit endgültig zur Nicht-Kommunikation gezwungen werden! Wie bitte sollen schwerhörige Menschen im Berufsleben mit Kundenkontakt bei der aktuellen „Vermummungspflicht“ den Alltag bewältigen? Warum werden schwerhörige Menschen beim Arzt, in Ämtern, beim Einkaufen etc. von der Möglichkeit einem Gespräch folgen zu können über viele Monate hinweg ausgeschlossen?

Dass der Ausschluss aus der Gesellschaft bestimmter Gruppen soziale, gesundheitliche und daraus ableitend klarerweise psychische Folgen für betroffene Menschen hat, liegt offensichtlich auf der Hand. Das beweisen uns auch zahlreiche Emails und Anrufe, die uns täglich erreichen!

 

Als Interessensvertretung schwerhöriger Menschen in Österreich fordern wir mit Nachdruck alle verantwortlichen Stellen in diesem Land erneut auf, endlich einen pragmatischen Umgang mit der Covid-19-Thematik zu beginnen in dem die Bedürfnisse Schwerhöriger endlich mit berücksichtigt werden.“

https://www.oesb-dachverband.at/neues/oesb-aktuell/detail/weitere-einschraenkung-hoerbehinderter-durch-geplantes-verbot-von-plastikmasken-und-visieren  

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Warum haben Sie als zuständiger Sozial- und Gesundheitsminister bisher nicht auf die Beschwerde des Österreichischen Schwerhörigenbund im Zusammenhang mit der diskriminierenden COVID-19-Mund-Nasenschutz-Maskenpflicht reagiert?

2.    Welche anderen Interessensvereinigungen von Betroffenen haben sich 2020 im Zusammenhang mit Covid-10-Maßnahmen an Sie als zuständigen Bundesminister persönlich, telefonisch, schriftlich bzw. via E-Mail gewandt?

3.    Wann fanden diese Kontaktaufnahmen konkret statt?

4.    Kommunizieren Sie generell nicht mit Betroffenen und Interessensvereinigungen von Betroffenen im Zusammenhang mit Covid-19-Maßnahmen?

5.    Auf welche wissenschaftlichen Grundlage bezog sich bisher die Covid-19-Maßnahme, Stoff- und Papiermasken als Schutz zu erlauben bzw. sogar anzuordnen?

6.    Wurde dies insbesondere im Hinblick auf besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppen, d.h. Kranke und Behinderte (d.h. Personen mit besonderen Bedürfnissen) geprüft?

7.    Wie und wann wurde die Verwendung von Stoff- und Papiermasken rechtlich konkret festgelegt (Gesetz, Verordnung, Erlass)?

8.    Auf welche wissenschaftlichen Grundlage bezog sich bisher die Covid-19-Maßnahme, Plastikmasken und Visieren als Schutz zu erlauben bzw. sogar anzuordnen?

9.    Wurde dies insbesondere im Hinblick auf besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppen, d.h. Kranke und Behinderte (d.h. Personen mit besonderen Bedürfnissen) geprüft?

10. Wie und wann wurde die Verwendung von Plastikmasken und Visieren rechtlich konkret festgelegt (Gesetz, Verordnung, Erlass)?

11. Auf welche wissenschaftliche Grundlage bezieht sich die Covid-19-Maßnahme, Plastikmasken und Visieren als Schutz nicht mehr zu erlauben?

12. Wurde dies insbesondere im Hinblick auf besonders schützenswerte Bevölkerungsgruppen, d.h. Kranke und Behinderte (d.h. Personen mit besonderen Bedürfnissen) geprüft?

13. Wie und wann wurde das Verbot der Verwendung von Plastikmasken und Visieren rechtlich konkret festgelegt (Gesetz, Verordnung, Erlass)?

14. Wurde von Ihrem Gesundheitsministerium geprüft, welche anderen Schutzvorrichtungen tauglich wären bzw. sind? 

15. Wie und wann wurde das rechtlich konkret umgesetzt (Gesetz, Verordnung, Erlass)?

16. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden gesetzt, um Kranken und Behinderten, die einer solchen Benützung von Stoff- und Papiermasken nicht nachkommen, eine Befreiung von der Maskenpflicht bzw. eine Alternative zur Maskenpflicht zu ermöglichen?

17. Wie viele Beschwerden sind bei Ihnen bzw. Ihrem Ministerium insgesamt seit Einführung der Maskenpflicht eingegangen?

18. Wie viele Beschwerden wurden von Betroffenen und Interessensvereinigungen von Betroffenen seit Einführung der Maskenpflicht an Sie bzw. Ihr Ministerium gerichtet?

19. Welche konkrete Lösung können Sie dem Österreichischen Schwerhörigenbund in diesem Zusammenhang anbieten?