4334/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2020
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Anfrage

 

der Nationalratsabgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Evaluierung des „Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2020“

 

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) hat die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention betreffend der Rechte von Menschen mit Behinderung zum Ziel. Dieser Plan soll alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung abdecken und besteht aus etwa 250 Maßnahmen, die auch dazu beitragen sollen, das Leben von Menschen mit Behinderung einfacher und aktiver zu gestalten. Die nun vorliegende Evaluierung des NAP zeigt allerdings noch einige offene Punkte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehenden unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie möchte man bis 2021 bei der Evaluierung das politische Ressortdenken sowie die nicht ausreichende Berücksichtigung von Querschnittsmaterien überwinden, um künftig bessere Ergebnisse erzielen zu können?

2.     Wie möchte man die ausbaubedürftige Datenerhebung betreffend der jeweiligen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung künftig verbessern?

3.     Wie möchte man künftig unscharf formulierte Maßnahmen verdeutlichen, um zu verallgemeinerte Formulierungen vermeiden zu können?

4.     Welches Monitoring System möchte man anstatt des derzeitigen Ampelsystems künftig verwenden, um ausreichend nachvollziehbare Daten und Statistiken zu der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung erstellen zu können?

5.     Aus welchen Gründen wurde die Tätigkeit der Untergruppe abgebrochen, deren Ziel es war, Indikatoren für die Messung der Fortschritte im Zusammenhang mit dem NAP Behinderung 2012-2020 zu erstellen?

6.     Wie möchte man künftig verhindern, dass die Umsetzung des NAP nicht mehr finanziell unterdotiert und daher erschwert wird, sondern eine leichtere Umsetzung des NAP auch aus finanzieller Sicht ermöglicht wird?

7.     Aus welchen Gründen werden Themen wie Frauen mit Behinderung oder Kinder mit Behinderung nicht ausreichend behandelt?

8.     Wie möchte man die obig genannte Thematik künftig besser aufarbeiten?

9.     Aus welchen Gründen orientiert sich Österreich zu wenig an den Vorgaben der UN-BRK?

10.  Welche Maßnahmen werden künftig getroffen, damit Zielvorgaben als auch Regelungen der UN-BRK umfangreicher umgesetzt werden?

11.  Aus welchen Gründen werden die Allgemeinen Grundsätze des Art. 3 UN-BRK und die Allgemeinen Verpflichtungen des Art. 4 UN-BRK nicht ausreichend berücksichtig?

12.  Wie möchte man diesen Misstand aufholen bzw. künftig besser berücksichtigen?

13.  Wie möchte man künftig die Unklarheiten betreffend der föderalen Strukturen (Stichwort: widersprüchliche Aussagen im NAP 2012-2020 betreffend der Zuständigkeit der Länder) vermeiden?

14.  Wie möchte man die Empfehlung, Menschen mit Behinderung und deren Rechte im österreichischen Parlament stärker einzubinden, umsetzen?

15.  Wie soll die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt werden?