4909/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Pornographische Darstellung, sechsmonatige Bewährungsstrafe für behinderten 34-jährigen

 

Am 23.12.2020 war in der „NÖN - Mistelbach“ folgendes zu lesen:

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    War der Verurteilte 34-jährige schon einmal auffällig bezüglich pornografischer Darstellung von Unmündiger?

a.    Wenn ja, in wie fern?

2.    Ist Ihnen bekannt, ob es noch andere Opfer gibt?

a.    Wenn ja, wie viele?

b.    Wenn ja, gibt es dazu bereits Ermittlungen?

3.    Welche Behinderung/en hat der Angeklagte?

4.    Wurde der Verurteilte zu seinem „sehr jungen Freundeskreis“ befragt?

a.    Wenn ja, was wurde gefragt?

b.    Wenn ja, was hat er geantwortet?

5.    Wurde sich ein umfassendes Bild vom sozialen Umfeld des Angeklagten gemacht?

a.    Wenn ja, wurden im Rahmen dessen auch die Kanäle des Angeklagten auf sämtlichen sozialen Netzwerken, auf denen dieser vertreten ist, in die Bewertung miteinbezogen?

b.    Wenn ja, war auf diesen ein augenscheinlich merkbarer Unterschied in der

Ausprägung seiner Beeinträchtigungen, im Vergleich zu seiner Präsenz im Gerichtssaal zu erkennen?

c.    Wenn nein, wieso wurde sich kein umfassendes Bild vom sozialen Umfeld des Angeklagten gemacht?

d.    Wenn nein, wieso wurde sich kein umfassendes Bild von den sozialen Netzwerken wo der Verurteilte vertreten ist gemacht?

6.    Wurde, angesichts des allgemein niedrigen Durchschnittsalters der User auf TikTok und der über 28 000 Followers, die der Angeklagte ebendort zu verzeichnen hat und zur Gewinnung neuer Opfer instrumentalisieren könnte, angedacht den Angeklagten von TikTok zu sperren?

a.    Wenn ja, warum ist dieser noch immer dort aktiv?

7.    Stimmt es, dass der Richter dem Verurteilten die Aussage „Ein zweites Mal ist oha“ mit auf den Weg gab?

a.    Wenn ja, ist Ihnen bekannt, was der Richter damit meinte?

8.    Hat der Verurteilte Auflagen bekommen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wurde von Seiten des Richters Vorkehrungen getroffen, um in Zukunft solche Straftaten des verurteilten zu verhindern?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Warum ist der Richter unter das Strafmaß gegangen, gab es bestimmte Milderungsgründe?

a.    Wenn ja, welche?

11. Stimmt es, dass der Verurteilte auf einer Liste bei den Gemeinderatswahlen 2020 kandidierte?

12. Wurde die Liste auf seine Kandidatur überprüft?

13. Ist Ihnen bekannt, ob der Verurteilte in einem Nahverhältnis zur Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Laa an der Thaya steht?

a.    Wenn ja, in wie fern?

14. Ist Ihnen bekannt, ob der Richter in einem Nahverhältnis zur Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Laa an der Thaya steht?

a.    Wenn ja, in wie fern?

15. Können beim Opfer, traumatische Erkrankungen wie Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ASD) oder Posttraumatische Belastungsstörung (PTSD) mit Sicherheit ausgeschlossen werden?

a.    Wenn nein, werden etwaige Therapiekosten, durch den Angeklagten zu entrichten sein?

b.    Wenn nein, werden etwaige Therapiekosten, durch den Staat zu entrichten sein?

c.    Wenn nein, werden etwaige Therapiekosten, durch das Opfer zu entrichten sein?

16. Hat das Opfer eine finanzielle Kompensation durch den Verurteilten zu erwarten?