5091/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.01.2021
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Anfrage

 

der Abg. Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Rechtswidrigkeit von schärfsten Corona-Maßnahmen

Tirol hatte im Frühjahr die schärfsten Corona-Maßnahmen in Österreich. Wie bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof entschlossen, dass diese rechtswidrig waren.

Die Verhängung der im vergangenen Frühjahr vom Land Tirol verordneten Corona-Vollquarantäne bzw. der ausgerufenen "Selbstisolation" ist rechtswidrig gewesen. Zu diesem Schluss kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am 10. Dezember getroffenen und am Dienstag veröffentlichten Entscheidung, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochsausgabe).

Maßnahmen vom Bund aufgehoben

Damit wurden die von LH Günther Platter (ÖVP) am 20. März vergangenen Jahres erlassenen Verordnungen, die das Überschreiten des eigenen Gemeindegebiets verboten haben, aufgehoben. Ab dem 5. April seien die Bestimmungen jedoch durch das Epidemiegesetz gedeckt gewesen, hieß es. Gekippt worden sei zudem das Verbot über das Verlassen des eigenen Wohnsitzes. Das Höchstgericht hatte bereits mehrere Maßnahmen des Bundes aufgehoben.

Tirol mit schärfsten Maßnahmen

Tirol hatte zu Beginn der Corona-Welle schärfere Maßnahmen als der Bund erlassen. Zunächst traf die Vollquarantäne die Gemeinden im Paznauntal wie Ischgl, St. Anton am Arlberg und Sölden, dann rief Platter die "Selbstisolation" aller Tiroler Gemeinden aus.

Strafen rückwirkend einstellen

Eine politische Reaktion folgte bereits auf dem Fuß. Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger zeigte sich "erfreut" ob des VfGH-Entscheids: "Die Entscheidung, dass die landesweite Gemeindequarantäne rechtswidrig war, beweist, dass die Grund- und Freiheitsrechte auch in Pandemiezeiten Geltung haben". Die ÖVP müsse "endlich verstehen, dass Verfassungsrechte nicht mit Füßen getreten werden dürfen, es wurden bisher vom Verfassungsgerichtshof zahlreiche Verordnungen der Bundesregierung und auch der Länder als rechtswidrig erkannt". Abwerzger forderte, dass sämtliche Verwaltungsstrafen, die aufgrund rechtswidriger Verordnungen erlassen wurden, rückwirkend aufgehoben bzw. sämtliche Einhebung der Strafen sofort eingestellt werden.

Vollquarantäne in Tirol war rechtswidrig - SALZBURG24

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Welche Konsequenzen hat dieses VfGH-Erkenntnis vom 10. Dezember 2020 auf jene Unternehmer und Arbeitnehmer, die zwischen dem 20. März 2020 und dem 5. April 2020 einen Anspruch nach den ursprünglichen Grundlagen des Epidemiegesetz hatten bzw. haben?

2)    Droht diesen Unternehmern und Arbeitnehmern, die zwischen dem 20. März 2020 und dem 5. April 2020 einen Anspruch nach den ursprünglichen Grundlagen des Epidemiegesetz hatten, insbesondere der Verlust dieser Ansprüche bzw. eine Reduktion dieser Ansprüche?

3)    Werden sämtliche Verwaltungsstrafen, die aufgrund rechtswidriger Verordnungen zwischen dem 20. März 2020 und dem 5. April 2020 erlassen werden, rückwirkend aufgehoben bzw. sämtliche Einhebung der Strafen sofort eingestellt?

4)    Wenn ja, bis wann (Frage 3.)?

5)    Wenn nein, warum nicht (Frage 3.)?