5753/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend "Ibiza klein" in der Soko "Tape": Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten

 

Bei Niko R. handelt es sich um jenen ehemaligen Ermittler der SOKO-Tape, welcher durch indizierte parteipolitische Nähe zu jenen beiden Parteien auffiel, die im Zentrum des "Ibiza-Skandals" stehen, nämlich zur ÖVP und zur FPÖ. 

Einerseits verschickte Niko R. am Abend nach dem Rücktritt von HC Strache eine SMS-Nachricht an ebendiesen, in welcher er auch seinem Wunsch auf einen "Rücktritt vom Rücktritt" Ausdruck verlieh. Zum anderen fiel Niko R. durch seine Gemeinderatskandidatur für die ÖVP in einer niederösterreichischen Gemeinde im Jahr 2015 auf - offenkundig problematisch vor dem Hintergrund, dass R. unter anderem in der Shredder-Affäre im Kanzleramt und auch im Umfeld von Beschuldigten aus dem ÖVP-Umfeld ermittelte.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die "Hintermänner" des Ibiza-Videos wurde von einem Zeugen ("D."), bei dessen Einvernahme R. anwesend war, auch im Anschluss an diese Einvernahme ein Gespräch mit einem der mutmaßlichen Hintermänner ohne dessen Kenntnis aufgezeichnet. Das entsprechende Transkript fand auch Eingang in Ermittlungsakten. Wie sich aus den auch medial bekannten Chatverläufen zwischen Strache und diesem Zeugen ergibt, wurde diese Aufzeichnung vom Zeugen neben dem BKA auch an Strache "gemäß Absprache BKA" übermittelt.

Bei D. handelt es sich um ein hochrangiges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft freiheitlicher Heeresangehöriger aus Salzburg. 

Ergänzend ist dazu anzuführen, dass HC Strache laut Aussagen von R. anlässlich seiner Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss erst den Kontakt zwischen R. und D. herstellte - dies ergibt sich auch aus den entsprechenden Chatprotokollen. So schickte Strache R. die Kontaktdaten von D. und teilte D. andererseits mit: "Bitte mit Niko R. zusammenarbeiten. Wir erwischen mit deiner Hilfe den Täter" (siehe auch: https://www.derstandard.de/jetzt/livebericht/2000117864754/1000192554/strache-gudenus-und-klenk-sagen-am-donnerstag-im-u-ausschuss). Es kam offensichtlich zu einem akkordierten Zusammenwirken zwischen Strache/D. einerseits und dem BKA/R. andererseits - dafür, dass dieses akkordierte Vorgehen sich nicht auch auf das Anfertigen der mutmaßlich illegalen Tonbandaufnahmen erstreckte, gibt es keinerlei Indiz. Ganz im Gegenteil, wurde doch die Aufnahme wie bereits erwähnt "gemäß Absprache BKA" übermittelt.

In diesem Zusammenhang wurden auch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten (§ 120 StGB) eingeleitet - paradoxer Weise also genau wegen jenes Deliktes, hinsichtlich dessen Begehung auch die Hintermännern des Ibiza-Videos seitens der Ermittlungsbehörden als Beschuldigte geführt werden. Nur dass dieses Delikt in Österreich im Gegensatz zum spanischen Recht auch strafbar ist.

Nichtsdestotrotz flossen die Transkripte des mutmaßlich illegal abgehörten Gesprächs in den Akt ein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    War es in der Soko Tape bekannt, dass Strache den SOKO-Ermittler R. mit dem Zeugen D. verlinkte? 

2.    Wenn ja, wem und seit wann? 

3.    Weiß SoKo-Leiter Andreas Holzer von diesem Vorgehen? 

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, durch wen?

c.    Wenn nein, warum nicht? 

4.    Als er davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme reagierte er wann? 

5.    Wurden MitarbeiterInnen der WKStA von diesem Vorgehen informiert? 

a.    Wenn ja, wann wer in Person?

b.    Als man bei der WKStA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert? 

c.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wurde die StA Wien von diesem Vorgehen informiert? 

a.    Wenn ja, wann wer in Person?

b.    Als man bei der StA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert?

c.    Wenn nein, warum nicht?

7.    D. übermittelte das Tonband an Strache "gemäß Absprache BKA" . Was war Inhalt der "Absprache" mit dem Bundeskriminalamt?

8.    War dies in der Soko Tape bekannt? 

9.    Wenn ja, wem wann? 

10. Weiß SoKo-Leiter Andreas Holzer von diesem Vorgehen? 

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, durch wen?

c.    Wenn nein, warum nicht? 

11. Als er davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme reagierte er wann? 

12. Wurden MitarbeiterInnen der WKStA von diesem Vorgehen informiert? 

a.    Wenn ja, wann wer in Person?

b.    Als man bei der WKStA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert? 

c.    Wenn nein, warum nicht?

13. Wurde die StA Wien von diesem Vorgehen informiert? 

a.    Wenn ja, wann wer in Person?

b.    Als man bei der StA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert?

c.    Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Person fertigte die Tonbandaufnahme an?

15. In wessen Auftrag oder Veranlassung wurde die Tonbandaufnahme angefertigt?

16. Wurde die Tonbandaufnahme im Auftrag des oder in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt angefertigt?

a.    Wenn ja: erteilte Niko R. diesen Auftrag bzw. war dieser in den Abstimmungsprozess eingebunden?

                                      i.Weiß SoKo-Leiter Andreas Holzer von diesem Vorgehen? 

                                    ii.Wenn ja, seit wann?

                                   iii.Wenn ja, durch wen?

                                   iv.Wenn nein, warum nicht? 

                                    v.Als er davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme reagierte er wann? 

                                   vi.Wurden MitarbeiterInnen der WKStA von diesem Vorgehen informiert? 

1.    Wenn ja, wann wer durch wen?

2.    Als man bei der WKStA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert? 

3.    Wenn nein, warum nicht?

                                  vii.Wurde die StA Wien von diesem Vorgehen informiert? 

1.    Wenn ja, wann wer durch wen?

2.    Als man bei der StA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert?

3.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein: Wer sonst erteilte den Auftrag bzw. war in den Abstimmungsprozess eingebunden?

                                      i.Weiß SoKo-Leiter Andreas Holzer von diesem Vorgehen? 

                                    ii.Wenn ja, seit wann?

                                   iii.Wenn ja, durch wen?

                                   iv.Wenn nein, warum nicht? 

                                    v.Als er davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme reagierte er wann? 

                                   vi.Wurden MitarbeiterInnen der WKStA von diesem Vorgehen informiert? 

1.    Wenn ja, wann wer durch wen?

2.    Als man bei der WKStA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert? 

3.    Wenn nein, warum nicht?

                                  vii.Wurde die StA Wien von diesem Vorgehen informiert? 

1.    Wenn ja, wann wer durch wen?

2.    Als man bei der StA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert?

3.    Wenn nein, warum nicht?

17. Kann ausgeschlossen werden, das die Tonbandaufnahme im Auftrag des oder in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt angefertigt wurde?

a.    Wenn ja, warum kann dies trotz der für diesen Sachverhalt sprechenden, in der Begründung angeführten SMS-Verläufen, ausgeschlossen werden?

18. Aus welchem Motiv wurde die Tonbandaufnahme angefertigt?

19. Enthält die Tonbandaufnahme Hinweise auf gerichtlich strafbare Handlungen?

a.    Wenn ja, welche (um Angabe der konkreten Delikte wird ersucht)?

20. Wurden MitarbeiterInnen der WKStA von dem Inhalt der Tonbandaufnahme informiert? 

a.    Wenn ja, wann wer durch wen?

b.    Als man bei der WKStA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert? 

c.    Wenn nein, warum nicht?

21. Wurden MitarbeiterInnen der StA Wien von dem Inhalt der Tonbandaufnahme informiert? 

a.    Wenn ja, wann wer durch wen?

b.    Als man bei der StA davon erfuhr, mit dem Setzen welcher Maßnahme wurde wann reagiert?

c.    Wenn nein, warum nicht?