5876/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet

 

 

Das Internet und soziale Medien haben schon lange Einzug in das Leben von Kindern und Jugendlichen gehalten. Durch die Corona-Pandemie wurde die Nutzung des Internets und der Aufenthalt in der digitalen Welt noch mehr. Meist war dies die einzige Verbindung zum Freundeskreis, zu den Großeltern, aber auch der Schulunterricht findet seit fast einem Jahr überwiegend online statt.

 

Neben vielen positiven Seiten und Erleichterungen des täglichen Lebens verbergen sich jedoch auch Gefahren in der digitalen Welt. Eine von SOS-Kinderdorf und Rat auf Draht beauftragte repräsentative Studie aus dem Jahr 2018 des Instituts für Jugendkulturforschung zeigt, dass auf, dass 27 % aller Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Internet gemacht haben, fast die Hälfte der Befragten machte die erste Erfahrung vor dem 14. Geburtstag. Zugleich weiß jedoch weniger als die Hälfte der Befragten, welche Handlungen strafbar sind, nur 8 % erstatten Anzeige.[1]

 

Bedenklich stimmt, dass lediglich 32% der Befragten über Gefahren sexueller Übergriffe informiert sind, sich zugleich ein großer Teil aber mehr Information und Warnung zu diesem Thema wünscht. Jugendliche wünschen sich Aufklärung einerseits durch die Schulen und andererseits, durch die Eltern, die aber oft nicht ausreichendes Wissen zu den Gefahren im Internet haben.

 

Die Bundesregierung verpflichtet sich im aktuellen Regierungsprogramm dazu - unter dem Punkt "Bewusster Umgang mit Medien" - einen leichteren, kostenlosen und freiwilligen Zugang zu Schutzfiltern (zB Schutz vor Pornografie und Gewalt) umzusetzen.

 

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1)    Zu § 107c StGB, Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems („Cyber-Mobbing“)

a)    Wie viele Anzeigen gab es in den Jahren 2017-2020 zu diesem Delikt?

b)    Wie viele Opfer betrafen diese Anzeigen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele der Opfer waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Bitte auch nach Bundesländer aufschlüsseln.

c)     Wie viele Beschuldigte betrafen diese Anzeigen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele der Beschuldigten waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Bitte auch nach Bundesländer aufschlüsseln.

2)    Zu § 207a StGB, Pornographische Darstellungen Minderjähriger („Kinderpornographie“)

a)    Wie viele Anzeigen gab es in den Jahren 2017-2020 zu diesem Delikt?

b)    Wie viele Opfer betrafen diese Anzeigen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele der Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Bitte auch nach Bundesländer aufschlüsseln.

c)     Wie viele Beschuldigte betrafen diese Anzeigen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Wie viele der Beschuldigten waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Bitte auch nach Bundesländer aufschlüsseln.

 

3)    Zu § 208a StGB, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen („Cyber-Grooming“)

a)    Wie viele Anzeigen gab es in den Jahren 2017-2020 zu diesem Delikt?

b)    Wie viele Opfer betrafen diese Anzeigen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele der Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Bitte auch nach Bundesländer aufschlüsseln.

c)     Wie viele Beschuldigte betrafen diese Anzeigen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Wie viele der Beschuldigten waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich? Bitte auch nach Bundesländer aufschlüsseln.

 

4)    Stehen Polizistinnen und Polizisten Aus- und Fortbildungen zu den oben erwähnten Tatbeständen zur Verfügung?

a)    Wenn ja, um welche Form der Aus- bzw. Fortbildung handelt es sich und von wem wird diese organisiert und durchgeführt?

b)    Wenn ja, handelt es sich hierbei um verpflichtende Kurse?

c)     Wenn ja, in welchem Ausmaß stehen diese zur Verfügung und wie viele Polizistinnen und Polizisten (Zahl und Prozentanteil aller PolizistInnen) haben diese Fortbildung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (nach Bundesländern) absolviert?

d)    Wenn nein, welche Maßnahmen sind zur Schulung und Sensibilisierung geplant und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?

 

5)    Gibt es seitens Ihres Ministeriums Informationsmaterial für Kinder und Jugendliche zu sexueller Belästigung und Gewalt im Internet?

a)    Wenn ja, welche sind dies?

b)    Wenn nein, warum nicht und ist die Produktion solcher Materialien geplant?

 

6)    Gibt es Kooperationen Ihres Ministeriums mit Schulen zur besseren Information von Kindern und Jugendlichen zu sexueller Belästigung und Gewalt im Internet?

a)    Wenn ja,  was machen Sie konkret?

b)    Wenn nein, weshalb nicht und sind solche Kooperationen geplant?

 

7)    Gibt es Kooperationen Ihres Ministeriums mit anderen Ministerien zu diesem Thema?

a)    Wenn ja, was machen Sie konkret?

b)    Wenn nein, weshalb nicht und sind solche Kooperationen geplant?

 

8)    Wer bzw. welche Abteilung Ihres Ministeriums ist konkret mit dem Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet befasst?



[1]   https://www.sos-kinderdorf.at/getmedia/fb596775-9015-4755-8282-f454eed233db/Praesentation_Studie_Sexuelle-Belastigung.pdf