5892/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Ministeriumsübergreifende Pandemiebekämpfung

 

Die Coronakrise hat uns gezeigt, dass kein Land eine Insel ist. Ebenso ist kein Ministerium voneinander unabhängig und so kam es beispielsweise bei den Beschaffungen auch rasch zu Kooperationen zwischen den einzelnen Ressorts. Allerdings waren viele der gesetzten Maßnahmen Reaktionen, im Bereich der Planung ist wenig bekannt. Klar ist allerdings, dass das Gesundheitsministerium nicht die einzige involvierte Stelle ist. So wurde beispielsweise vom Verteidigungsministerium bereits im Zustandsbericht 2019 eine Pandemie als ein Bedrohungsszenario beschrieben, das nicht richtiger vorhergesagt werden hätte können:

"Eine Pandemie ist die unkontrollierte Ausbreitung einer hochansteckenden Infektionskrankheit, beispielweise (sic!) mit Grippeviren, die nicht eingedämmt werden kann. Im Falle einer Pandemie bei Menschen könnte es dazu kommen, dass in einer ersten Phase von bis zu sechs Monaten kein Impfstoff bzw. keine Medikation zur Verfügung stünde. In einer zweiten Phase wäre zwar ein Impfschutz entwickelt, die Produktionskapazitäten würden für den großen Bedarf jedoch nicht ausreichen. Aufgrund einer Vielzahl an Toten und massenhaft Erkrankten hätte dies massive Auswirkungen auf das Funktionieren von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Im Extremfall dürften die Menschen ihre Häuser nicht verlassen, es käme zu massiven Versorgungsengpässen, die Krankenhäuser, Sanitätszentren und mobilen medizinischen Dienste wären überfordert." (1)

Seitens des Verteidigungsministeriums wurde das Sicherheitsrisiko einer Pandemie mit über 90 Prozent bewertet, die Wahrscheinlichkeit wurde zwar nur bei rund 40 Prozent eingeschätzt, allerdings mit steigender Tendenz. Noch im selben Jahr wurde  die Bedrohungswahrscheinlichkeit in der Sicherheitspolitischen Analyse für das Jahr 2020 auf rund 55 Prozent erhöht. Laut Verteidigungsministerium gehören derartige Szenarien jedenfalls zum Zuständigkeitsbereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und das Österreichische Bundesheer sei in derartigen Fällen ein "essenzieller Bestandteil jeglicher Risikobewältigungsstrategien". 

Offen bleibt, welche Szenarien und Maßnahmen das BMLV mit dem Bundesministerium für Gesundheit geteilt hat und wie das Gesundheitsministerium diese weiterverwendet hat. Auf Basis dieser Szenarien wäre es naheliegend gewesen, dass das Gesundheitsministerium auf Hinweis des BMLV Vorbereitungsmaßnahmen präventiv umgesetzt hätte. Infolge dessen ergibt sich die Frage nach der Koordination zwischen den beiden Ministerien, um die Gefahreneinstufung eines Pandemieszenarios zu reduzieren.

(1)  https://www.bundesheer.at/archiv/a2019/unserheer2030/pdf/zustandsbericht_unserheer2030.pdf

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Zu welchem Zeitpunkt informierte das Verteidigungsministerium das Gesundheitsministerium über das wahrscheinliche Bedrohungsszenario eines Pandemieausbruchs?

2.    Welche Maßnahmen traf das Gesundheitsministerium als Reaktion auf diese Information?

3.    Welche Schritte wurden seitens des Verteidigungsministeriums zur besseren Handhabe einer Pandemie im Falle des Eintritts vorgeschlagen?

a.    Welche dieser Schritte wurden umgesetzt?

                                      i.Wann wurden diese Schritte jeweils vorgeschlagen beziehungsweise wann wurden sie umgesetzt?

b.    Welche Schritte wurden nicht umgesetzt?

                                      i.Warum?