8372/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend 20.02.01 Arbeitsinspektion Ziel 1 C

Folgendes Ziel 1 C wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Detailbudget 20.02.01 Arbeitsinspektion BMA im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:

Ziel 1 Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit durch zielgerichtete Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion.

 

Wie werden die Ziele verfolgt?

 

Maßnahmen:

Präventionsmaßnahmen: Gefährliche Arbeitsvorgänge an verketteten Maschinen

 

Wie sieht Erfolg aus?

 

Meilensteine/Kennzahlen für 2022

Wirkungsorientierte Kontrolle und Beratung von Unternehmen zur Optimierung der Arbeitsvorgänge.

 

Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2022)

Die Erfahrungen der Arbeitsinspektion haben gezeigt, dass Arbeitsmittel auf den Markt kommen, die zum Teil nicht den Inverkehrbringer-Vorschriften entsprechen. Gefahren bei bestimmten Arbeitsvorgängen (z.B. Störungsbeseitigung, Wartung) werden nicht berücksichtigt. Durch die Komplexität der verketteten Anlagen ereignen sich besonders schwere Unfälle. Unternehmen und Beschäftigte sollen für dieses Thema sensibilisiert und somit das Gefahrenbewusstsein erhöht werden.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Arbeit für dieses Ziel 1 C entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Welche alternativen Ziele wurden zum Ziel 1 C (andere Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektionen) diskutiert?

4)    Warum hat man hier beispielhaft nur „verkettete Anlagen“ herangezogen?

5)    Werden als „verkette Anlagen“ etwa die Maskenproduktionsstraßen der Firma „Hygiene Austria“ definiert?

6)    Welche anderen Wirtschafts- und Arbeitsbereiche werden vom BMA bzw. den Arbeitsinspektionen mit dem Gefahrenpotential von Arbeitsmitteln für die Mitarbeiter definiert?

7)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus dem Mitarbeiterstab der Arbeitsinspektionen?

8)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus der Wirtschaft?

9)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus Arbeiterkammer oder ÖGB?

10) Wurden diese im BMA bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?

11) Wie bewerten Sie als Verhaltensökonom dieses Ziel?