8378/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage zu 7337/AB Auskünfte nach dem Auskunftpflichtgesetz 2020/2021 in Sachen Coronamaßnahmen

 

Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein hat folgenden Antworten zu den Fragen 7 und 8 übermittelt:

Frage 7: Bei wie vielen Ansuchen nach dem Auskunftspflichtgesetz wurden seit dem 1.1.2020 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im inhaltlichen Zusammenhang mit politischen und rechtlichen Corona-Maßnahmen wurde von der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheid-Erlassung Gebrauch gemacht?

 Im Gesundheitsbereich wurden 15 Bescheide erlassen.

Frage 8: Bei wie vielen Ansuchen nach dem Auskunftspflichtgesetz wurden seit dem 1.1.2020 an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im inhaltlichen Zusammenhang mit anderen politischen und rechtlichen Maßnahmen wurde von der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheid-Erlassung Gebrauch gemacht?

Im Bereich Konsumentenpolitik wurde in diesem Zeitraum ein abweisender Bescheid gemäß §§ 2 und 3 iVm § 4 Auskunftspflichtgesetz erlassen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

 

 

 

ANFRAGE

 

 

1)    Um welche Beauskunftungen handelte es sich inhaltlich bei den bescheidmäßig erledigten fünfzehn Fällen im Gesundheitsbereich?

2)    Ging es bei diesen Beauskunftungen um Sachverhalte im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen?

3)    Wurden diese bescheidmäßig erledigten Fälle durch die Einschreiter rechtlich bekämpft?

4)    Wenn ja, auf welche Art und Weise?

5)    Um welche Beauskunftung handelte es sich inhaltlich bei den bescheidmäßig erledigten Fall im Konsumentenschutz?

6)    Ging es bei dieser Beauskunftung um Sachverhalte im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen?

7)    Wurde dieser bescheidmäßig erledigte Fall durch die Einschreiter rechtlich bekämpft?

8)    Wenn ja, auf welche Art und Weise?