8404/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Pressekonferenzen des Innenministers

 

„In Köstingers Anfragebeantwortung werden auch die Kosten für die technische Betreuung von Pressekonferenzen angeführt: einmal rund 11.000 Euro, zweimal rund 13.000 Euro. Auf Nachfrage des Standard erklärt ein Sprecher die Aufwendungen damit, dass Corona-bedingt externe Räumlichkeiten – samt dazugehöriger Technik – angemietet werden mussten. Einerseits um die damals geltenden Abstandsregeln einzuhalten, andererseits um die Pressestatements auch via Livestream übertragen zu können“, war in einem Artikel des „Standard“ am 30. September 2021 zu lesen. Dieser Artikel behandelte generell den Spesenaufwand der Türkis geführten Ministerien auf Basis von diversen Anfragebeantwortungen an den SPÖ-Abgeordneten Philip Kucher.

(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000130055102/anfragebeantwortung-tuerkise-spesen-was-ist-da-gewesen)

 

Wie den Anfragestellern bekannt ist, halten Sie sehr häufig Pressekonferenzen, Pressepoints und dergleichen ab bzw. nehmen sehr regelmäßig an derartigen Terminen teil.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Pressekonferenzen wurden im Laufe des Jahres 2021 bis einschließlich des Zeitpunktes der Einbringung der gegenständlichen Anfrage im In- und Ausland durch Sie bzw. Ihr Kabinett veranstaltet?

2.    Wann haben diese jeweiligen Pressekonferenzen konkret stattgefunden?

3.    Wo haben diese jeweiligen Pressekonferenzen konkret stattgefunden?

4.    Unter welchen Titeln haben diese jeweiligen Pressekonferenzen konkret stattgefunden?

5.    Wer hat, ggf. außer Ihnen, in welcher Funktion an den jeweiligen Pressekonferenzen teilgenommen?

6.    Wurden für die jeweiligen Pressekonferenzen Beratungs- , Dienstleistungs- oder sonstige Leistungen (wie beispielsweise technische Betreuung, Vermietung von Räumlichkeiten oder Ähnliches) durch externe Unternehmen erbracht?

7.    Wenn ja, bei welchen Pressekonferenzen war dies jeweils der Fall?

8.    Wenn ja, wer waren jeweils die Auftragnehmer?

9.    Wenn ja, welche Kosten sind je Leistung und Pressekonferenz dadurch entstanden?

 

10. An wie vielen Pressekonferenzen haben Sie darüber hinaus im Laufe des Jahres 2021 bis einschließlich des Zeitpunktes der Einbringung der gegenständlichen Anfrage im In- und Ausland teilgenommen, die nicht durch Sie bzw. Ihr Kabinett veranstaltet wurden?

11. Wann haben diese jeweiligen Pressekonferenzen konkret stattgefunden?

12. Wo haben diese jeweiligen Pressekonferenzen konkret stattgefunden?

13. Unter welchen Titeln haben diese jeweiligen Pressekonferenzen konkret stattgefunden?

14. Von wem wurden diese jeweiligen Pressekonferenzen jeweils einberufen?

15. Sind dem BMI bei diesen Pressekonferenzen irgendwelche Kosten aufgrund von Beratungs-, Dienstleistungs- oder sonstigen Leistungen (wie beispielsweise technische Betreuung, Vermietung von Räumlichkeiten oder Ähnliches) durch externe Unternehmen angefallen?

16. Wenn ja, bei welchen Pressekonferenzen war dies jeweils der Fall?

17. Wenn ja, wer waren jeweils die Auftragnehmer?

18. Wenn ja, welche Kosten sind je Leistung und Pressekonferenz dadurch entstanden?