8501/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Wechselkursverluste bei EZA in Äthiopien

 

Eine Studie des renommierten U.S. Think-Tanks Center for Strategic and International Studies (CSIS) beschreibt in ihrem Bericht, wie die syrische Regierung mithilfe des Spread zwischen offiziellem und Schwarzmarkwechselkurs systematisch Millionen an Hilfsgeldern in die eigene Tasche abzweigt. Transaktionen nach Syrien werden zum künstlich niedrigen, aber unrealistischen Wechselkurs abgewickelt, der Unterschied im Vergleich zum Schwarzmarktkurs wandert in die Tasche der Regierung oder ihrer Unterstützer. Dadurch werden, in den Worten der Neuen Zürcher Zeitung, "westliche Regierungen indirekt zu Geldgebern des Asad-Regimes, das sie eigentlich für die Kriegsverbrechen der vergangenen zehn Jahre bestrafen wollen" (Neue Zürcher Zeitung: "Das Asad-Regime bereichert sich an Spendengeldern" 4.11.2021, Seite 4). 

Ein Abänderungsantrag, eingebracht von Abg. Henrike Brandstötter, zu 1171A/E, "Situation in Äthiopien" mit der Aufforderung, Österreich "möge alle Zahlungen an Äthiopien aussetzen und an internationale Organisationen (umleiten), welche Direkthilfe ohne Beteiligung der äthiopischen Regierung für vom Krieg betroffene Menschen leisten. Die österreichische Bundesregierung möge sich auch international für eine derartige Handlungsweise einsetzen" wurde im Außenpolitischen Ausschuss von den Regierungsparteien und SPÖ abgelehnt. Österreich leiste keine Direktzahlungen an die Regierung. 

Am 4. November 2021 lag der offizielle Wechselkurs der Nationalwährung Birr bei 47,2833 zum U.S. Dollar (https://www1.oanda.com/lang/de/currency/converter/). Je nach Region lag der Schwarzmarktkurs des U.S. Dollar, der auch von Händlern aufgrund des Wertverfalls der Nationalwährung bevorzugt angewendet wird, bei 60 bis 75 Birr. Die Wechselkursverluste sind also durchaus mit denen in Syrien (siehe CSIS Bericht, oben) vergleichbar. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wendet Österreich bzw. österreichische Hilfs- und Partnerorganisationen, die ADA usw. in Äthiopien bei der Implementierung von Hilfsprojekten den offiziellen Wechselkurs an? Gibt es einen Vorzugswechselkurs für österreichische Hilfsgelder mit der äthiopischen Nationalbank?
  2. Wie wird österreichisches Hilfsgeld nach Äthiopien transferiert?
  3. Welche Summe an österreichischem EZA Geld wurde seit Ausbruch der Kampfhandlungen im November 2020 in Äthiopien gewechselt?
  4. Gibt es Bemühungen, den Wechselkursverlust hintanzuhalten? Wenn ja, bitte um Beschreibung. 
  5. Sind die Erkenntnisse des CSIS über die unabsichtliche Finanzierung des Regimes in Syrien zusammen mit den Berichten über massivste Menschenrechtsverstöße des äthiopischen Regimes durch UN High Commissioner for Human Rights, Michelle Bachelet, Grund für die österreichische Bundesregierung, ihre EZA Politik mit Äthiopien zu überdenken?
    1. Wenn ja, bitte um Erläuterung.