8501/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Wechselkursverluste bei EZA in Äthiopien
Eine Studie des renommierten U.S. Think-Tanks Center for Strategic and International Studies (CSIS) beschreibt in ihrem Bericht, wie die syrische Regierung mithilfe des Spread zwischen offiziellem und Schwarzmarkwechselkurs systematisch Millionen an Hilfsgeldern in die eigene Tasche abzweigt. Transaktionen nach Syrien werden zum künstlich niedrigen, aber unrealistischen Wechselkurs abgewickelt, der Unterschied im Vergleich zum Schwarzmarktkurs wandert in die Tasche der Regierung oder ihrer Unterstützer. Dadurch werden, in den Worten der Neuen Zürcher Zeitung, "westliche Regierungen indirekt zu Geldgebern des Asad-Regimes, das sie eigentlich für die Kriegsverbrechen der vergangenen zehn Jahre bestrafen wollen" (Neue Zürcher Zeitung: "Das Asad-Regime bereichert sich an Spendengeldern" 4.11.2021, Seite 4).
Ein Abänderungsantrag, eingebracht von Abg. Henrike Brandstötter, zu 1171A/E, "Situation in Äthiopien" mit der Aufforderung, Österreich "möge alle Zahlungen an Äthiopien aussetzen und an internationale Organisationen (umleiten), welche Direkthilfe ohne Beteiligung der äthiopischen Regierung für vom Krieg betroffene Menschen leisten. Die österreichische Bundesregierung möge sich auch international für eine derartige Handlungsweise einsetzen" wurde im Außenpolitischen Ausschuss von den Regierungsparteien und SPÖ abgelehnt. Österreich leiste keine Direktzahlungen an die Regierung.
Am 4. November 2021 lag der offizielle Wechselkurs der Nationalwährung Birr bei 47,2833 zum U.S. Dollar (https://www1.oanda.com/lang/de/currency/converter/). Je nach Region lag der Schwarzmarktkurs des U.S. Dollar, der auch von Händlern aufgrund des Wertverfalls der Nationalwährung bevorzugt angewendet wird, bei 60 bis 75 Birr. Die Wechselkursverluste sind also durchaus mit denen in Syrien (siehe CSIS Bericht, oben) vergleichbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende