8516/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage Versuch der Beschlagnahmung von Handy einer Nationalratsabgeordneten

 

Am 15.09.2019 stellte Ich Ihnen, Herr Minister, die Anfrage 128/J. In Ihrer Anfragebeantwortung 218/AB stellten Sie zu den Fragen 24-34 fest: "Entsprechende Statistiken werden nicht geführt."

Auf die Frage 35 antworteten Sie: "Eine wie in der Parlamentarischen Anfrage beschriebene Observationseinheit „Geheimdienst im Geheimdienst“ gab und gibt es nicht.

Mit der Änderung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres im Oktober 2018 wurde im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung die Abteilung II/BVT/6 Sondereinsatz und Logistik eingerichtet. Diese hat die folgenden Aufgaben:

Die Bediensteten dieser Abteilung werden für die Ermittlungsbereiche des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung unterstützend tätig. Es werden keine selbständigen Ermittlungen geführt, sondern nur Unterstützungsleistungen für die angeführten Bedarfsträger.

Sämtliche Aufgaben werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse erledigt und unterliegen der jeweiligen rechtlichen Kontrolle des Rechtschutzbeauftragten im Rahmen der Vollziehung der Sicherheitspolizei bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt den jeweiligen Referatsleitern bzw. dem Abteilungsleiter der Abteilung II/BVT/6.

Hinsichtlich detaillierter Ausführungen zu operativen Tätigkeiten innerhalb dieser Abteilung darf auf den ständigen Unterausschuss des Ausschusses für Innere Angelegenheiten verwiesen werden."

In der Antwort des BMI auf mein Auskunftsbegehren gem. Art 15 DSGVO bzw. § 44 DSG findet sich auch das Schreiben einer Sachbearbeiterin der Abteilung BMI II/BVT/1-RE (Recht) an die Abteilung BMI III/BAK/1.3 zur Geschäftzahl BVT-1-RE/24964/2019. Das BVT nimmt hier Stellung zu meiner oben angeführten Anfrage. Für die Fragen 21 bis 24 und 26-34 wird eine Leermeldung erstattet, zu den Fragen 25 und 35 wird eine längere Antwort als in der AB gegegeben, die in der Auskunft an mich aber geschwärzt wurden: 

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Floss die inhaltliche Stellungnahme des BVT zur Anfrage 128/J in die Anfragebeantwortung der Frage 25 ein?
    1. Was beinhaltete die Stellungnahme des BVT zur Frage 25?
  1. Floss die inhaltliche Stellungnahme des BVT zur Anfrage 128/J in die Anfragebeantwortung der Frage 35 ein?
    1. Was beinhaltete die Stellungnahme des BVT zur Frage 35?
  1. Wer hat die oben zitierte Anfragebeantwortung 218/AB für Sie inwiefern wann vorbereitet?
  2. Welche Stellen Ihres Ressorts arbeiteten an der Anfragebeantwortung wann mit (bitte um chronologische Reihenfolge)?
  3. Wer entschied die inhaltliche Stellungnahme des BVT zu Frage 25 nicht (gänzlich) in die Anfragebeantwortung zu übernehmen?

  4. Wer entschied die inhaltliche Stellungnahme des BVT zu Frage 35 nicht (gänzlich) in die Anfragebeantwortung zu übernehmen?
  5. Wann wurde Ihnen diese Anfragebeantwortung zur Durchsicht und Unterzeichnung vorgelegt?
  6. Haben Sie Änderungen vorgenommen bzw. vornehmen lassen?
    1. Wenn ja, welche wann aus welchem Grund?
  1. Warum wurde die Stellungnahme des BVT an das BMI in der Auskunft unter Hinweis auf Art 15 DSGVO bzw. § 44 DSG geschwärzt.
    1. Auf wessen Weisung an wen durch wen wann mit welcher Begründung?