8516/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage Versuch der Beschlagnahmung von Handy einer Nationalratsabgeordneten
Am 15.09.2019 stellte Ich Ihnen, Herr Minister, die Anfrage 128/J. In Ihrer Anfragebeantwortung 218/AB stellten Sie zu den Fragen 24-34 fest: "Entsprechende Statistiken werden nicht geführt."
Auf die Frage 35 antworteten Sie: "Eine wie in der Parlamentarischen Anfrage beschriebene Observationseinheit „Geheimdienst im Geheimdienst“ gab und gibt es nicht.
Mit der Änderung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres im Oktober 2018 wurde im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung die Abteilung II/BVT/6 Sondereinsatz und Logistik eingerichtet. Diese hat die folgenden Aufgaben:
Die Bediensteten dieser Abteilung werden für die Ermittlungsbereiche des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung unterstützend tätig. Es werden keine selbständigen Ermittlungen geführt, sondern nur Unterstützungsleistungen für die angeführten Bedarfsträger.
Sämtliche Aufgaben werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse erledigt und unterliegen der jeweiligen rechtlichen Kontrolle des Rechtschutzbeauftragten im Rahmen der Vollziehung der Sicherheitspolizei bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt den jeweiligen Referatsleitern bzw. dem Abteilungsleiter der Abteilung II/BVT/6.
Hinsichtlich detaillierter Ausführungen zu operativen Tätigkeiten innerhalb dieser Abteilung darf auf den ständigen Unterausschuss des Ausschusses für Innere Angelegenheiten verwiesen werden."
In der Antwort des BMI auf mein Auskunftsbegehren gem. Art 15 DSGVO bzw. § 44 DSG findet sich auch das Schreiben einer Sachbearbeiterin der Abteilung BMI II/BVT/1-RE (Recht) an die Abteilung BMI III/BAK/1.3 zur Geschäftzahl BVT-1-RE/24964/2019. Das BVT nimmt hier Stellung zu meiner oben angeführten Anfrage. Für die Fragen 21 bis 24 und 26-34 wird eine Leermeldung erstattet, zu den Fragen 25 und 35 wird eine längere Antwort als in der AB gegegeben, die in der Auskunft an mich aber geschwärzt wurden:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende