8561/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG-Kosten COVID-19-Zweckzuschussgesetz

 

Aus dem Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19- FondsG des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über das Kalenderjahr 2021 (Jänner bis August 2021) geht folgendes hervor:

151.623.009,28 € ausbezahlt

Die Aufhebung der Mittelbindung wurde vom BMF gem. § 37 BHG in der erforderlichen Höhe vorgenommen.

Für bestimmte den Ländern entstandene und klar definierte, zusätzlich aufgrund der COVID-19-Krise entstandene Aufwendungen leistet der Bund einen Zweckzuschuss. Gesetzliche Grundlage: Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID-19-Krise (COVID-19-Zweckzuschussgesetz)

Zweckzuschüsse nach dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz werden auf Antrag der Länder für nachfolgend genannte Kategorien gewährt:

·         §1 Abs. 1 Z. 1 – Schutzausrüstung im Zeitraum März 2020 bis September 2021

·         §1 Abs. 1 Z. 2 – Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 sowie für telefonische Gesundheitsberatungen mit gleicher Ausrichtung wie die Rufnummer 1450 im Zeitraum März 2020 bis September 2021

·         §1 Abs. 1 Z. 3 – Barackenspitäler im Zeitraum März 2020 bis September 2021

·         §1 Abs. 1 Z. 5 – Alle im direkten Zusammenhang mit nach Z 2 entstandenen Kosten, wie Infrastrukturkosten sowie Recruiting- und Schulungskosten, im Zeitraum von März 2020 bis September 2021 und

·         §1 Abs. 1 Z. 6 – Administrativer Aufwand im Zusammenhang mit nach § 5 des Epidemiegesetzes 1950 angeordneten Testungen im Zeitraum von März 2020 bis Oktober 2021

·         §1a – Bevölkerungsweite Testungen

o   davon zusätzliche Überstunden von Gemeindebediensteten – §1a Z 2 

o   davon Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt werden - §1a Z 5

·      §1b – Bevölkerungsweite Impfaktionen bis 31. Dezember 2021

o   davon zusätzliche Überstunden von Gemeindebediensteten - §1b Z 3

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)     An welche Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen die budgetären Ersätze für Schutzausrüstungen im Zeitraum März 2020 bis September 2021?

2)     Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten für Schutzausrüstungen nach dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz im Zeitraum März 2020 bis September 2021 jeweils ersetzt?

3)     Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?

4)     Wie wirkte sich der Einsatz dieser Schutzausrüstungen auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?

5)     Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?

6)     An welche einzelnen Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen die budgetären Ersätze für Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 sowie für telefonische Gesundheitsberatungen mit gleicher Ausrichtung wie die Rufnummer 1450 im Zeitraum März 2020 bis September 2021? (COVID-19-Zweckzuschussgesetz)?

7)     Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 sowie für telefonische Gesundheitsberatungen mit gleicher Ausrichtung wie die Rufnummer 1450 im Zeitraum März 2020 bis September 2021 jeweils ersetzt?

8)     Wie wirkte sich der Einsatz dieser telefonischen Gesundheitsberatungen auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?

9)     Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?

10)  Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?

11)  An welche einzelnen Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen die budgetären Ersätze für Barackenspitäler im Zeitraum März 2020 bis September 2021?

12)  Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten für Barackenspitäler im Zeitraum März 2020 bis September 2021 jeweils ersetzt?

13)  Wie wirkte sich der Einsatz von Barackenspitäler auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?

14)  Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?

15)  Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?

16)  An welche einzelnen Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen die budgetären Ersätze für den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit nach § 5 des Epidemiegesetzes 1950 angeordneten Testungen im Zeitraum von März 2020 bis Oktober 2021?

17)  Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten für den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit nach § 5 des Epidemiegesetzes 1950 angeordneten Testungen im Zeitraum von März 2020 bis Oktober 2021 jeweils ersetzt?

18)  Wie wirkte sich der Einsatz dieses administrativen Aufwands auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?

19)  Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?

20)  Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?

21)  An welche einzelnen Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen die budgetären Ersätze für bevölkerungsweite Testungen (davon zusätzliche Überstunden von Gemeindebediensteten – §1a Z 2 sowie davon Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt werden - §1a Z 5) im Zeitraum März 2020 bis September 2021?

22)  Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten für bevölkerungsweiten Testungen (davon zusätzliche Überstunden von Gemeindebediensteten – §1a Z 2 sowie davon Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt werden - §1a Z 5) im Zeitraum März 2020 bis September 2021 jeweils ersetzt?

23)  Wie wirkte sich der Einsatz von diesen bevölkerungsweiten Testungen auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?

24)  Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang?

25)  Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?

26)  An welche Institutionen, öffentliche und private Unternehmen flossen die budgetären Ersätze von bevölkerungsweiten Impfaktionen bis 31. Dezember 2021 (bitte um extra Darstellung von zusätzlichen Überstunden von Gemeindebediensteten - §1b Z 3)?

27)  Für welche Bundesländer, Bezirke und Gemeinden wurden die Kosten für die bevölkerungsweiten Impfaktionen bis 31. Dezember 2021 jeweils ersetzt (bitte um extra Darstellung von zusätzlichen Überstunden von Gemeindebediensteten - §1b Z 3)?

28)  Wie wirkte sich der Einsatz dieser bevölkerungsweiten Impfaktionen auf die epidemologische Situation in den jeweiligen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden aus?

29)  Gab es hier einen kausalen epidemologischen und gesundheitspolitischen Zusammenhang? 

30)  Wenn ja, bitte erläutern sie diesen im Detail und im Verlauf des kausalen epidemologischen Geschehens?