8567/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Budget 2022 Gesundheit Wirkungsziel 2 BMSGPK

Folgendes Wirkungsziel 2 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:

„Wirkungsziel 2: Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Wirkungsziel 2 entschieden?

2)    War dieses Wirkungsziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich das Wirkungsziel „Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen das Wirkungsziel „Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellem Fokus auf genderspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Wirkungsziele hätte es zu diesem Wirkungsziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?