8569/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 24.03.01. Gesundheitsförderung, Prävention und Maßnahmen gegen Suchtmittelmissbrauch Ziel 1

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget  24.03.01 Leistungen an die Sozialversicherungen im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:

„Ziel 1: Verbesserung der Gesundheit für Mutter und Kind“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich das Ziel „Verbesserung der Gesundheit für Mutter und Kind“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen das Ziel „Verbesserung der Gesundheit für Mutter und Kind“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 24.03.01 Leistungen an Sozialversicherungen zu diesem Ziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?