8576/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 24.02.03 Leistungen an Sozialversicherungen Ziel 3

Folgendes Ziel 3 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget  24.02.03 Leistungen an die Sozialversicherungen im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:

„Ziel 3: Transparenz und Kontrolle bezüglich der zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 geleisteten Zahlungen des Bundes an die Sozialversicherungsträger“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 3 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich das Ziel „Transparenz und Kontrolle bezüglich der zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 geleisteten Zahlungen des Bundes an die Sozialversicherungsträger“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen das Ziel „Transparenz und Kontrolle bezüglich der zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 geleisteten Zahlungen des Bundes an die Sozialversicherungsträger“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 24.02.03 Leistungen an Sozialversicherungen zu diesem Ziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?