8577/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Detailbudget 24.02.02 FLAF-Zahlungen, Primärversorgung

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget  24.02.02 FLAF-Zahlungen, Primärversorgung im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:

„Ziel 1: Ausgleich für die finanziellen Auswirkungen auf die gemeinnützigen Krankenanstalten in infolge des Entfalls der Selbstträgerschaft (Familienlastenausgleichsgesetz)“

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Wie stellt sich das Ziel „Ausgleich für die finanziellen Auswirkungen auf die gemeinnützigen Krankenanstalten in infolge des Entfalls der Selbstträgerschaft (Familienlastenausgleichsgesetz)“ im BMSGPK konkret dar?

4)    Gibt es Überlegungen das Ziel „Ausgleich für die finanziellen Auswirkungen auf die gemeinnützigen Krankenanstalten in infolge des Entfalls der Selbstträgerschaft (Familienlastenausgleichsgesetz)“ zu ändern?

5)    Wenn ja, wann und aus welche Gründen?

6)    Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 24.02.02 FLAF-Zahlungen, Primärversorgung zu diesem Ziel gegeben?

7)    Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?