8577/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Detailbudget 24.02.02 FLAF-Zahlungen, Primärversorgung
Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Dr. Wolfgang Mückstein im Detailbudget 24.02.02 FLAF-Zahlungen, Primärversorgung im Budget UG 24 (Gesundheit) formuliert:
„Ziel 1: Ausgleich für die finanziellen Auswirkungen auf die gemeinnützigen Krankenanstalten in infolge des Entfalls der Selbstträgerschaft (Familienlastenausgleichsgesetz)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Warum haben Sie sich als Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für dieses Ziel 1 entschieden?
2) War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?
3) Wie stellt sich das Ziel „Ausgleich für die finanziellen Auswirkungen auf die gemeinnützigen Krankenanstalten in infolge des Entfalls der Selbstträgerschaft (Familienlastenausgleichsgesetz)“ im BMSGPK konkret dar?
4) Gibt es Überlegungen das Ziel „Ausgleich für die finanziellen Auswirkungen auf die gemeinnützigen Krankenanstalten in infolge des Entfalls der Selbstträgerschaft (Familienlastenausgleichsgesetz)“ zu ändern?
5) Wenn ja, wann und aus welche Gründen?
6) Welche alternativen Ziele hätte es beim Detailbudget 24.02.02 FLAF-Zahlungen, Primärversorgung zu diesem Ziel gegeben?
7) Wurden diese im BMSGPK bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?