8605/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.11.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend gerichtlich beeideter Dolmetscher*innen in der Justizbetreuungsagentur

Bei einem Gerichtsverhandlungen geht es so gut wie immer um Existenzen, egal ob ein Delikt mit Geld- oder Haftstrafen bedroht ist. Die Dolmetschung muss gewissenhaft, vollständig und korrekt durchgeführt werden.

Die Dolmetschung ist ein Menschenrecht, es braucht Kompetenz, Qualifikation und Erfahrung, hohe Mobilität und geistige Flexibilität.

Es wäre fahrlässig und eines Rechtsstaates unwürdig, Menschen Dolmetschungen durchführen zu lassen, die weder einschlägige Kompetenz noch Erfahrung haben.

Zweisprachig aufgewachsen zu sein oder anzugeben, eine bestimmte Sprache sprechen zu können, ist keine Qualifikation, um den Beruf eines*r Dolmetschers*in ausüben zu können.

Weiters sind soft skills, wie Präzision und Konzentrationsfähigkeit und Verhaltensregeln wie Objektivität, Verschwiegenheitspflicht und Distanziertheit zu allen Beteiligten, wesentliche Kompetenzen von zertifizierten Gerichtsdolmetscher*innen.

Die Dolmetschleistung ist somit eine fordernde, anspruchsvolle und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe und essenzieller Baustein im Justizsystem.

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) gibt auf ihrer Website an, dass sämtliche Amtsdolmetscherinnen der JBA allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert sind. (Quelle: http://jba.gv.at/amtsdolmetscher-und-experten/amtsdolmetscher)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

Es gibt eine Knappheit an gerichtlich beeideten Dolmetscher:innen. Sind die in der JBA beschäftigten Dolmetscher:innen in der Praxis tatsächlich alle beeidet und gerichtlich zertifiziert?

Welche Möglichkeit der Überprüfung gibt es hierzu?

a)       Existiert eine Liste aller bei der JBA angestellten Dolmetscher:innen mit Name, Sprache und Qualifikation?

b)       Werden die Namen der Dolmetscher:innen, die vom JBA bestellt werden, lückenlos im Verhandlungsprotokoll angeführt?