8677/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Rechtsschutzvertreter als Einschreiter gegen Corona-Maßnahmen

 

Im Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at sind nachfolgend Rechtsnormen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen angeführt:

 

AUSGEWÄHLTE COVID-19-RECHTSNORMEN (bka.gv.at)

 

Einzelne Rechtsschutzvertreter sind grundsätzlich auch dazu da, gegen Corona-Maßnahmen, die die Rechte der von Ihnen zu schützenden und zu vertretenden Normadressaten, verletzen, einzuschreiten:

 

-       Bewohnervertreter nach dem Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG, BGBl. I Nr. 11/2004)

 

-       Patienten-, Behinderten- und Pflegeanwälte und Mitglieder von eingerichteten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, BGBl. III Nr. 190/2012, sowie Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl. III Nr. 155/2008)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1)    In wie vielen Fällen sind insgesamt Rechtsschutzvertreter (Bewohnervertreter nach dem Heimaufenthaltsgesetz, Patienten-, Behinderten- und Pflegeanwälte und Mitglieder von eingerichteten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte) gegen Corona-Maßnahmen, die die Rechte der von Ihnen zu schützenden und zu vertretenden Normadressaten verletzt haben bzw. verletzen, eingeschritten?

2)    Wie verteilen sich diese Fälle (Frage 1) auf die einzelnen Bundesländer?

3)    In wie vielen Fällen sind Bewohnervertreter nach dem Heimaufenthaltsgesetz gegen Corona-Maßnahmen, die die Rechte der von Ihnen zu schützenden und zu vertretenden Normadressaten verletzt haben bzw. verletzen, eingeschritten?

4)    Wie verteilen sich diese Fälle (Frage 3) auf die einzelnen Bundesländer?

5)    In wie vielen Fällen sind Patientenanwälte gegen Corona-Maßnahmen, die die Rechte der von Ihnen zu schützenden und zu vertretenden Normadressaten verletzt haben bzw. verletzen, eingeschritten?

6)    Wie verteilen sich diese Fälle (Frage 5) auf die einzelnen Bundesländer?

7)    In wie vielen Fällen sind Behindertenanwälte gegen Corona-Maßnahmen, die die Rechte der von Ihnen zu schützenden und zu vertretenden Normadressaten verletzt haben bzw. verletzen, eingeschritten?

8)    Wie verteilen sich diese Fälle (Frage 7) auf die einzelnen Bundesländer?

9)    In wie vielen Fällen sind Pflegeanwälte gegen Corona-Maßnahmen, die die Rechte der von Ihnen zu schützenden und zu vertretenden Normadressaten verletzt haben bzw. verletzen, eingeschritten?

10) Wie verteilen sich diese Fälle (Frage 9) auf die einzelnen Bundesländer?

11) In wie vielen Fällen sind Mitglieder von eingerichteten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte gegen Corona-Maßnahmen, die die Rechte der von Ihnen zu schützenden und zu vertretenden Normadressaten verletzt haben bzw. verletzen, eingeschritten?

12) Wie verteilen sich diese Fälle (Frage 11) auf die einzelnen Bundesländer?