9024/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Eva Maria Holzleitner, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend Finanzierung des Nachbarschaftsprojekt StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt
Jede fünfte Frau ist körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Jede 5. Frau erlebt ab ihrem 15. Lebensjahr physische und/oder sexuelle Gewalt. Jede 3. Frau wird ab ihrem 15. Lebensjahr sexuell belästigt. Jede 7. Frau ist ab ihrem 15. Lebensjahr von Stalking betroffen. Die Täter sind häufig (Ex-)Partner oder Familienmitglieder. Stand 1.12.2021 wurden im Jahr 2021 29 Frauen mutmaßlich durch (Ex-)Partner, Bekannte oder Familienmitglieder ermordet.
Insbesondere während der Covid-Pandemie kommt es durch
den verordneten Rückzug in die eigenen vier Wände zu vermehrtem
Auftreten von Konflikten und einem Anzeigenanstieg wegen häuslicher Gewalt
gegen Frauen und Kinder. Das Projekt "StoP - Stadtteile ohne
Partnergewalt" soll Nachbarn ermutigen sich für Gewaltprävention
zu engagieren. Nachbarinnen und Nachbarn sollen ermutigt werden Gewalt nicht zu
verschweigen und nicht zu dulden. Durch das Aufzeigen von
Unterstützungsmöglichkeiten klärt StoP auf, was bei Verdacht auf
Partnergewalt zu tun ist, wie sich NachbarInnen selbst schützen und wie
sie Gewalt verhindern können. Personen werden dazu ermutigt, eine klare
Haltung gegen (häusliche) Gewalt/Partnergewalt einzunehmen, genau
hinzuschauen und zivilcouragiert zu handeln. StoP soll so zur
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung beitragen und aufzeigen, wie eine gute
Nachbarschaft Schutz vor Gewalt bieten kann.[1]
Häusliche Gewalt, Gewalt in Beziehungen, Partnergewalt kommen in allen
sozialen Schichten sowie allen Kulturen vor und ist ein weit verbreitetes
Problem. Betroffene von häuslicher Gewalt und Partnergewalt sind
überproportional Frauen und Kinder.
Das sozialraumorientierte Gewaltpräventionsprojekt
StoP, welches der Verein AÖF - Autonome Österreichische
Frauenhäuser Anfang 2019 in Wien/Margareten etabliert hat, konnte dank
einer einjährigen Förderung durch das BMSGPK österreichweit
ausgebaut werden. Derzeit gibt es 13 Standorte: Innsbruck, Bregenz, Linz, Wels,
Amstetten, Oberwart und Jennersdorf (Burgenland), Völkermarkt
(Kärnten), sowie in den Wiener Gemeindebezirken Wieden, Mariahilf,
Favoriten und Meidling. Zudem wird durch eine separate Finanzierung StoP auch
in Salzburg und Klagenfurt umgesetzt.
Laut Ministerratsvortrag 7/14vom November 2021 werden Projekte wie StoP im
Rahmen des Gewaltschutzpakets gefördert, die genaue Summe, die Aufteilung
auf die einzelnen Projekte und die Förderbedingungen sind jedoch nicht
bekannt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie lauten die die Kriterien/Förderbedingungen für eine Teilnahme am StoP Projekt?
2. Wie viele Bewerbungen um Förderung für StoP-Projekte gabes bisher?
3. Wie wird das Projekt StoP von Seiten des BMSGPK im Jahr 2021 gefördert (Auflistung nach Förderart und Standorten)?
4. Wie wird das Projekt StoP von Seiten des BMSGPK im Jahr 2022 gefördert (Auflistung nach Förderart und Standorten)?
5. Ist geplant, die Finanzierung für das Projekt StoP über das Jahr 2022 hinaus zu sichern?
a. Wenn ja, soll die Finanzierung ausschließlich durch Bundesmittel erfolgen?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Ist geplant, die Förderung des Projekts StoP zu erhöhen, um den Ausbau von weiteren Zweigstellen zu ermöglichen?
7. Wie wird der Erfolg des StoP-Projekts definiert?
8. Ist eine Evaluierung des Projekts StoP geplant?
a. Wenn ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
b. Wenn ja, wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
9. Durch welche Vereine in welchen Bundesländern/Bezirken wird derzeit ein StoP Projekt durchgeführt?
10. Wurde vorab definiert, ob das StoP-Projekt Ziele erreichen muss, um die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus zu sichern?
a. Wenn ja, welche Ziele müssen in welchem Zeitraum erreicht werden, damit die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus gesichert sein wird?