9179/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Strafrechtliche Aufarbeitung eines homophoben Angriffes auf ein Ehepaar in Wien
Bei einem Abendessen im August 2018 wurde ein schwules Ehepaar in einem Hotel in Wien von drei Männern während des Essens mit homophoben Beleidigungen konfrontiert. Nach Mitternacht begab sich das Ehepaar zum Aufzug, um auf ihr Zimmer zu gehen. Die drei Männer folgten ihnen schnell und beleidigten das Ehepaar laufend. Beim Betreten des Liftes sagte einer der Eheleute zu einem der Männer, dass er seinen Wortschatz besser korrigieren solle. Der Mann schlug ihm daraufhin mit der Faust ins Gesicht. Die drei Angreifer zerrten das Ehepaar aus dem Lift, schlugen auf sie ein und traten ihnen gegen die Beine, bis sich das Ehepaar schließlich losreißen konnte. Die drei Täter fuhren sodann mit dem Aufzug in ihre Zimmer zurück.
Da die Eheleute erheblich verletzt wurden, riefen sie die Polizei, die die Sache aufnahm und die Verletzungen dokumentierte. Eine Hotelangestellte, die den Vorfall miterlebt hat, bestätigte die Angaben des Ehepaares. Mit den Tätern, die im selben Hotel wohnten, nahmen die Polizeibeamt_innen keinen Kontakt auf. Laut Medienberichten stellte die Polizei weder die Gästeblätter der Täter sicher noch die vom Hotel angefertigten Ausweiskopien (Ukrainischer Politiker schlägt in Wien schwules Paar zusammen: Totalversagen von Polizei und Justiz - Blog: Mensch:Recht - derStandard.at › Recht).
Obwohl die Hotelangestellte mitteilte, dass eine Videoaufnahme existiert, hätten die Polizeibeamten diese nicht sichergestellt oder angeschaut, sondern lediglich angekündigt, dass sie die Aufnahme per E-Mail vom Hotel anfordern würden.
Auch am nächsten Tag begegnete das Ehepaar den drei Männer ein weiteres Mal beim Frühstück. Sie riefen neuerlich die Polizei. Obwohl die Opfer die Polizist_innen auf die Täter aufmerksam machte, reagierten die Polizeibeamt_innen nicht und verließen das Hotel - dies mit der Begründung, dass die Sache ohnehin bereits in der Nacht aufgenommen worden sei.
Die von der Polizei angeforderte Videoaufnahme des Hotels wurde dieser übermittelt, jedoch stellten die Polizeibeamt_innen erst viel später fest, dass diese keine Aufzeichnungen enthielten. Als dies klar wurde, waren die Aufnahmen des Hotels aber bereits gelöscht. In ihrem Abschlussbericht vom Oktober 2018 gibt die Polizei an, dass mit Hilfe des Hotels nur einer der drei Täter, ein ukrainischer Parlamentsabgeordneter (Block Petro Poroschenko), ausgeforscht werden hätte können. Die Identität der beiden Mittäter konnte angeblich nicht aufgeklärt werden. Einvernahmen, so die Polizei, hätten nicht durchgeführt werden können, da die Beschuldigten bereits am nächsten Tag abgereist seien.
Die Staatsanwaltschaft setzte in weiterer Folge alle Ermittlungsschritte zur Ausforschung der beiden unbekannten Mittäter nur auf hartnäckiges Betreiben der Opfer. So beispielsweise die Beischaffung der Ausweiskopien der Hotelgäste der betreffenden Nacht. Da war es allerdings bereits Ende November 2019 und das Hotel teilte mit, dass es die Ausweiskopien der Hotelgäste vom August 2018 bereits gelöscht habe.
Die Staatsanwaltschaft lehnte auch den Antrag auf Einsicht in das nach dem Meldegesetz zu führenden Gästeverzeichnisses ab und das Landesgericht für Strafsachen Wien sowie das Oberlandesgericht Wien bestätigten diese Entscheidung. Das betreffende Hotel verfüge über mehr als 250 Zimmer und die Überprüfung all dieser Gäste, nur um ein oder zwei Täter ausfindig zu machen, verletze das Recht der unschuldigen Gäste auf Datenschutz (OLG-Wien 29.6.2020, 22 Bs 138/20k). Auch wären die beantragten Ermittlungen sehr aufwendig und von daher unverhältnismäßig. Und das, obwohl das Meldegesetz in § 10 Abs 2 bestimmt, dass das Gästeverzeichnis auch für polizeiliche Ermittlungen zu führen ist.
Auch die Fahndung der Beschuldigten wurde erst auf Betreiben der Opfer auf ganz Europa ausgedehnt. Als die Einvernahme des Parlamentsabgeordneten (er verweigerte Angaben zur Sache) eintraf, wartete die Staatsanwaltschaft die Einvernahme des zweiten Beschuldigten nicht ab und stellte das Verfahren ein (StA Wien 10 St 304/19y). Der Tathergang sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar.
Jahre danach stellte sohin Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Beweisnotstands ergebnislos ein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
a. Wenn ja, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?