Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze betreffend die die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen und Erzieher geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Problemanalyse
Das Bundesgesetz über die Grundsätze betreffend die die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen und Erzieher stammt im Kern aus dem Jahr 1968 und entspricht in Teilen nicht mehr den aktuellen Bezeichnungen im Bildungsbereich. Die vorhandenen Zugangsvoraussetzungen für die Profession der Elementarpädagog/innen und der Sonderkindergartenpädagog/innen erscheint nicht mehr zeitgemäß.
Ziel(e)
Die Weiterentwicklungen im Bereich Elementarpädagogik, zB die Überführung der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik in Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, bedingen eine Anpassung der Begrifflichkeiten sowie eine Verbesserung der Durchlässigkeit der Professionen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Begriffe werden an die Veränderungen der letzten Jahre angepasst. Die Bildungswege werden um einen Hochschullehrgang zum Quereinstieg für facheinschlägig vorgebildete Personen ergänzt.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 304778436).