19.22

Abgeordneter Dr. Christian Stocker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen, die Sie diese Debatte verfolgen! Das ist ein Tagesordnungspunkt, der das Staatsbürgerschaftsrecht als Materiengesetz betrifft und auch das Fremdenrecht, und es ist vielleicht ganz gut, dass wir über die aktuelle Entwicklung im Staatsbürgerschafts­recht hier ein wenig reden.

Es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass wir und unser Koalitionspartner teilweise sehr unterschiedliche Auffassungen haben, wir haben diese Auffassungen aber auch von An­fang an offen kommuniziert und klargelegt.

Ich habe mich in der Vorbereitung ein wenig damit auseinandergesetzt, worüber wir jetzt eigentlich reden. Was soll sich hier ändern? – Da ja nur Berichte vorliegen, die über die Medien kolportiert werden, habe ich einmal versucht, authentisch zu erfahren, was die SPÖ, die ja die Debatte angestoßen hat, will. Überraschenderweise findet man keine Aussendung – zumindest habe ich sie nicht gefunden –, und auf der Homepage findet man vieles, was aktuell ist, dieses Thema aber nicht. Wahrscheinlich fühlen Sie sich selbst nicht mehr ganz wohl mit dem, was Sie da angestoßen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es kann aber dahin gestellt werden, ob sie sich wohlfühlen oder nicht, denn wir haben da eine ganz klare Position, und ich sage auch ganz deutlich: Frau Kollegin Krisper, wir brauchen keine Ermahnungen, weder von Ihnen noch von sonst jemandem! (Beifall bei der ÖVP.) Wir brauchen auch von niemandem Belehrungen, wie wir mit dem Staatsbür­gerschaftsrecht umgehen sollen und was Integration ist oder was sie nicht ist, wer da­rüber reden darf und wer nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe mir jetzt angesehen, was sich ändern soll: Ändern soll sich, dass die Wartezeit von zehn Jahren auf sechs Jahre reduziert wird; ändern soll sich das Prinzip, dass sich die Staatsbürgerschaft an den Eltern orientiert, nämlich dass die Geburt ausschlagge­bend ist; ändern soll sich, dass jemand, der hier auch durch Sozialleistungen unterstützt wird, ebenfalls die Staatsbürgerschaft bekommen soll. Ich sage Ihnen ganz offen: Es ist nicht ausreichend, nur hier zu sein, es ist auch nicht ausreichend, sich hier nicht zu in­tegrieren und die Staatsbürgerschaft zu bekommen, bloß weil man da ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller: Sie haben sie ja auch nur bekommen, weil sie ...! – Zwischen­ruf der Abg. Ribo.)

Staatsbürgerschaft heißt: Staat und Bürger. Das ist die Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat (Zwischenrufe der Abgeordneten Tomaselli und Disoski), und das ist nicht nur das Wahlrecht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller.  Weitere Zwi­schenrufe bei den Grünen.) – Regen Sie sich nicht so auf, hören Sie mir kurz zu, dann werden Sie vielleicht verstehen, was ich meine! – Wenn der Staat Schutzpflichten in die­se Staatsbürgerschaft legt und gewährt, wenn er Rechte gewährt, dann darf er auch bestimmen, unter welchen Bedingungen. Das ist auf der ganzen Welt so, und das wird in Österreich auch so bleiben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller: Der Staat ...! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen auch, unter welcher Prämisse wir das Fremdenrecht sehen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir sehen das nicht unter einer Prämisse Karas, Nehammer oder wer auch immer – wobei ich dazusage, gerade bei unserem Innenminister ist das sehr gut aufgehoben –, wir sehen das unter der Prämisse Rot-Weiß-Rot, und diese hat für uns Vorrang. (Zwischenrufe bei Grünen und SPÖ.) Das ist im Fremdenrecht so, mit dem wir ganz klar definieren, dass es um sichere Drittstaaten geht (neuerliche Zwischenrufe bei den Grünen), weil sich im Asylrecht niemand aussuchen kann, wo er leben will, sondern er nimmt dort Schutz, wo er einen sicheren Drittstaat findet. Das ist die geltende Rechtslage.

Das dänische Modell widerspricht unserer Rechtslage, da gebe ich dem Kollegen Bürst­mayr schon recht, deshalb ist es auch so nicht anwendbar. Eines aber ist ganz klar: Wir werden alle rechtlichen Bestimmungen – von den Grundrechten bis zum nationalen Recht – im Fremdenrecht einhalten, und wir werden sie im Staatsbürgerschaftsrecht ein­halten. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Eines aber werden wir sicher nicht tun: diese Staatsbürgerschaft entwerten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei den Grünen: So zynisch! Das ist so zynisch!)

19.26

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Hörl: ...pyromane!)