15.45
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister Blümel! Sie haben in Ihrer Anfragebeantwortung gesagt: Ich lösche regelmäßig die Daten, die auf meinem Diensthandy sind! Sie haben gleichfalls gesagt, dieses Diensthandy verwenden Sie auch privat, und Sie haben das auch begründet: Ich zahle ja auch das Handyentgelt!
Ich denke mir, es entspricht nicht dem Verständnis, das wir alle haben, dass das vermischt wird und nicht transparent wird. Das Verständnis muss sein, dass dienstliche Kommunikation ausschließlich über dienstliche Handys erfolgen muss. Diese Verpflichtung sollte an Amtsträger gerichtet sein. Es muss auch ein klares Verständnis dafür geben, dass es ein Bundesarchivgesetz gibt, in dem derzeit die modernen Kommunikationsmittel nicht inkludiert sind. Seit einem Jahr läuft dieser gesetzesändernde Antrag und wird immer wieder mit dem Hinweis vertagt: Wir ändern bald etwas! – Das ist nicht das, was wir wollen, wenn es um Transparenz geht. Das ist nicht das, was wir wollen, wenn es um Informationsfreiheit geht. Auch das Informationsfreiheitsgesetz steht lange schon vor einer Erledigung, doch es wird immer gesagt: Bitte warten! Bitte warten!
In dem Sinne, dass mehr Transparenz passiert – was passiert ist, haben wir auch in den letzten Wochen gesehen –, dass Licht ins Dunkel kommt, stellen wir folgende Entschließungsanträge, die ich verlesen darf:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Löschverbot von Handys von Amtsträgern der Republik“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Bundesminister, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, werden aufgefordert, umgehend spätestens innerhalb eines Monats eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten,
die eine Verpflichtung für Amtsträger beinhaltet, ihre dienstliche Kommunikation nur über Diensthandys und gewisse Dienste zu führen,
die ein strafrechtlich relevantes Verbot der Löschung von Daten dieser Diensthandys vorsieht und
die eine Modernisierung des Archivgesetzes vorsieht, wonach auch die elektronischen Kommunikationsformen als archivpflichtig gelten.“
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Der weitere Entschließungsantrag ist:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Medienfreiheits- und Transparenzpaket gegen Inseratenkorruption und Message-Control“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sowohl die Inseratenvergabe als auch das System der Medienförderung auf eine neue transparente Basis stellt:
Insbesondere braucht es:
- transparente, gesetzlichen Vorgaben und eine wirksame Kontrolle bei der Inseratenvergabe
- eine Neuorientierung der Medienförderung, die plattformunabhängig auf Medienfreiheit und Medienvielfalt ausgerichtet ist
- eine Reform des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes
- einen raschen Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes
Zusätzlich wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Konvent zur Medienfreiheit in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Expert*innen einzuberufen, um auf breiter Basis Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit, Medienvielfalt und Transparenz sowie zeitgemäße Vorgaben für eine transparente Vergabe von Inseraten und eine modulare Presseförderung zu diskutieren. Ziel muss ein Gesamtpaket sein, das demokratische Kraft der Medien stärkt und Medienvielfalt und Unabhängigkeit garantiert.“
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Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
15.48
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
Genossinnen und Genossen
betreffend Löschverbot von Handys von Amtsträgern der Republik
eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage "System Kurz" – Missbrauch von Steuergeld zu persönlichen Zwecken und schwerwiegende Korruptionsvorwürfe
Das Forum Informationsfreiheit hat heute eine begrüßenswerte Initiative der Öffentlichkeit präsentiert. Mit einem neuen Dokumentationsgesetz sollen Amtsträger der Republik zu beruflichen Kommunikationsgeräten verpflichtet und das Löschen von Nachrichten auf diesen Geräten unter Strafe gestellt werden. Mathias Huter, Obmann des Forum Informationsfreiheit, führte dazu aus: „Wenn eine solche Affäre erst 5 Jahre später bekannt wird, und dann nur durch einen Zufallsfund, zeigt das, wie sehr es Reformen braucht, um Machtmissbrauch effektiv zu verhindern.“
In diesem Zusammenhang sei auf die Gesetzesinitiative 743/A (Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) geändert wird) verwiesen, mit welcher wir das Archivgesetz modernisieren und auf elektronische Kommunikation ausdehnen wollten, welche aber am Widerstand der ÖVP scheiterte. Die Kombination beider Maßnahmen, also einerseits die Erweiterung des Archivgesetzes auf elektronische Kommunikation und andererseits die Verpflichtung, die dienstliche Kommunikation von Amtsträgern nur über Diensthandys zu führen, samt einem damit verbundenen Verbot der Löschung, ist daher eine taugliche Maßnahme, um in Zukunft Schaden von der Republik Österreich durch Korruption abzuhalten bzw. diese in Folge strafrechtlich zu verfolgen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen
Entschließung:
Die zuständigen Bundesminister, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, werden aufgefordert, umgehend spätestens innerhalb eines Monats eine Regierungsvorlage dem Nationalrat zuzuleiten,
die eine Verpflichtung für Amtsträger beinhaltet, ihre dienstliche Kommunikation nur über Diensthandys und gewisse Dienste zu führen,
die ein strafrechtlich relevantes Verbot der Löschung von Daten dieser Diensthandys vorsieht und
die eine Modernisierung des Archivgesetzes vorsieht, wonach auch die elektronischen Kommunikationsformen als archivpflichtig gelten.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jörg Leichtfried, Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Medienfreiheits- und Transparenzpaket gegen Inseratenkorruption und Message-Control
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „System Kurz“ - Missbrauch von Steuergeld zu persönlichen Zwecken und schwerwiegende Korruptionsvorwürfe“ in der 124. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 12. Oktober 2021
Die Hausdurchsuchungen im Umkreis des Bundeskanzlers haben ein Sittenbild zutage gefördert, wie Sebastian Kurz Inserate und Medienkontakte dazu benutzt hat, um an die Macht zu kommen. Es braucht daher eine völlige Neuordnung der Inseratenvergabe auf Basis von Transparenz, klarer Vorgaben und Kontrolle. Dringenden Handlungsbedarf gibt es auch bei der Medienförderung, die weiterentwickelt und an die digitalen Entwicklungen angepasst werden muss. Das derzeitige System stammt noch aus dem Analogzeitalter. Die einzuschlagende Richtung ist dabei klar: Das Inseratenvolumen muss reduziert und die Medienförderung nach qualitativen Kriterien höher dotiert werden.
Zentrale Zielrichtung bei der Medienförderung muss die Unabhängigkeit der Medien, die Sicherung der Pressefreiheit und die Medienvielfalt in Österreich sein. Die Titel- und Medienvielfalt muss ausgebaut, publizistische Qualität, unabhängiger Journalismus und Meinungspluralismus unterstützt werden. Letztlich geht es um auch um Schaffung und Erhalt guter journalistischer Arbeitsplätze und die Sicherung des Medienstandortes. Dafür braucht es einen Fokus auf Innovation, förderungswürdig soll die journalistische Leistung sein, egal, ob ein Artikel digital oder analog erscheint. Eine zeitgemäße Medienförderung braucht einen modularen Aufbau und klare Kriterien, wie beispielsweise die Anzahl der beschäftigten Journalist*innen, faire Arbeitsbedingungen inkl. Einhaltung Kollektivvertrag, Mitgliedschaft im Presserat, keine Medienförderung für demokratiefeindliche Medien und Konsequenzen für gerichtliche Verurteilungen.
Bisher war die Regierung trotz Ankündigungen nicht imstande, Vorschläge für eine zeitgemäße Medienförderung und eine transparente Inseratenvergabe auf den Tisch zu legen. Durch die Hausdurchsuchungen und die in der Anordnung dazu ausgeführten Missstände wurde der Bundesregierung nun das Heft aus der Hand genommen. Die bisherige lnseratenpraxis ist angesichts des Missbrauchs für persönliche politische Machtinteressen in keiner Weise mehr darstellbar. Das, was Andy Kaltenbrunner in seiner Studie „Scheinbar transparent II“ als Fazit angeführt hat, muss dringend behoben werden.
„Fazit: Die Inseraten- und Förderpolitik von Österreichs Bundesregierung im Tageszeitungsmarkt ist in den vergangenen Jahren ideell und konzeptuell aus dem Ruder gelaufen. Aus Forschungssicht müssen wegen der sehr intransparenten, willkürlichen Jnseratenvergabe der Bundesregierung „ Bedenken hinsichtlich einer möglichen politischen Einflussnahme“, wie sie von der EU-Kommission in ihrem „Rechtsstaatlichkeitsbericht“ zu Österreich formuliert wurden, geteilt werden.“ (Andy Kaltenbrunner 2021)1
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sowohl die Inseratenvergabe als auch das System der Medienförderung auf eine neue transparente Basis stellt:
Insbesondere braucht es:
- transparente, gesetzlichen Vorgaben und eine wirksame Kontrolle bei der Inseratenvergabe
- eine Neuorientierung der Medienförderung, die plattformunabhängig auf Medienfreiheit und Medienvielfalt ausgerichtet ist
- eine Reform des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes
- einen raschen Beschluss des Informationsfreiheitsgesetzes
Zusätzlich wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Konvent zur Medienfreiheit in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und Expert* innen einzuberufen, um auf breiter Basis Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit, Medienvielfalt und Transparenz sowie zeitgemäße Vorgaben für eine transparente Vergabe von Inseraten und eine modulare Presseförderung zu diskutieren. Ziel muss ein Gesamtpaket sein, das demokratische Kraft der Medien stärkt und Medienvielfalt und Unabhängigkeit garantiert.“
1 Kaltenbrunner, Andy (2021): Scheinbar transparent II. Eine Analyse der Inserate der Bundesregierung in Österreichs Tageszeitungen und der Presse- und Rundfunkförderung im Pandemiejahr 2020, Studie Medienhaus Wien.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Gabriel Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leichtfried: Vielleicht geht es diesmal mit weniger tatsächlichen Berichtigungen!)