14.53

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bun­desminister! Ich werde heute zu den betrieblichen Testungen und zum Zweckzuschuss­gesetz sprechen. Dabei möchte ich positiv erwähnen, dass die Kostenersätze für die Testungen für die Länder und für die Gemeinden, für die telefonische Gesundheitsbe­ratung und auch der Mehraufwand für die Rettungs- und Krankentransportdienste bis Ende März 2022 verlängert werden.

Obwohl die Testmöglichkeiten bei den Apotheken und öffentlichen Teststraßen verlän­gert werden, entbehrt es jeglicher Logik, warum die betrieblichen Testungen – Kollege Loacker hat das auch schon angesprochen – nur mehr bis Ende Oktober finanziell unter­stützt werden sollten – bis jetzt sind Sie uns eine Antwort schuldig geblieben; vielleicht kommt heute noch eine –, nämlich genau angesichts des Aspekts, dass Sie, Herr Mi­nister, es jetzt in der Hand haben, im Verordnungsweg die 3G-Regelung für den Arbeits­platz auch umzusetzen.

Die Unterstützungen, die wir den Ländern mit dem Zweckzuschussgesetz jetzt zukom­men lassen – weiter zukommen lassen –, werden für die Länder beim Thema Pflege aber auch in Zukunft notwendig sein, denn die Coronapandemie hat uns ganz klar auf­gezeigt – und für die, für die es noch nicht klar war, ist es, glaube ich, spätestens jetzt sonnenklar geworden –, dass es in Österreich einen Pflegenotstand gibt. Die Bundes­regierung war beim Thema Pflege wieder einmal ein Ankündigungsweltmeister, aber von der groß herbeigeredeten Pflegereform ist bis heute nichts zu sehen – und auch im Budget für das kommende Jahr ist nichts vorgesehen.

Wir können es uns aber nicht mehr leisten, da zuzuwarten, deshalb bringe ich heute einen Antrag ein, der konkrete Maßnahmen vorsieht, wie wir den Pflegenotstand in Ös­terreich beenden könnten.

Erstens: Wir brauchen anstelle von neun unterschiedlichen Systemen ein bundeseinheit­liches Pflegesystem, mit dem wir hochwertige Qualität der Pflege sicherstellen können.

Zweitens – da möchte ich auf unseren schon lange geforderten Pflegegarantiefonds hinweisen –: Die Pflege soll aus einem Topf finanziert werden. Die Länderleistungen und die von uns geforderte Pflegemilliarde sollen da hineinkommen, denn nur so können Pflegeleistungen in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Drittens gilt es, und das ist ein wesentlicher Punkt, dem Personalmangel im Pflege­bereich entgegenzuwirken. Dazu braucht es eine Ausbildungsoffensive. Wir sprechen dabei von 100 000 zusätzlichen Pflege- und Betreuungskräften bis zum Jahr 2030. Der­zeit können Pflegeeinrichtungen schon nicht alle Betten belegen, weil die dafür notwen­digen Pflegekräfte fehlen. Wir müssen dringend die Ausbildungen verbessern, nämlich dadurch, dass man auch schon während des Studiums, ähnlich wie bei den Polizei­schülerinnen und -schülern eine Entlohnung und eine Arbeitsplatzgarantie vorsieht.

Auch um die Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten, damit Pflegekräfte nicht nur einen kurzen Zeitraum in diesem Beruf arbeiten können, sondern auch längerfristig, sind bes­sere Arbeitsbedingungen – und da vor allem eine Arbeitszeitverkürzung und eine sechs­te Urlaubswoche für alle – unabdingbar.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Pflegeoffensive jetzt!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sofort eine Pflegeoffensive zu starten und un­verzüglich dem Nationalrat Regierungsvorlagen zu übermitteln, mit der

- ein Pflegegarantiefonds für kostenfreie Pflegeleistungen geschaffen

- eine zusätzliche Pflegemilliarde aus Budgetmittel zur Verfügung gestellt

- eine Ausbildungsoffensive sofort gestartet und

- die Verbesserung der Arbeitssituation für Pflegeberufe rasch umgesetzt wird.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58

Präsident Ing. Norbert Hofer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben sehr nach­vollziehbar erklärt, warum Ihnen dieser Antrag ein wichtiges Anliegen ist, es ist aber kein nachvollziehbarer Zusammenhang zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz gegeben und Sie konnten diesen Zusammenhang auch nicht vom Rednerpult aus herstellen. Ich kann daher diesen Entschließungsantrag zu dieser Debatte nicht zulassen.

Zu Wort gelangt nun Frau Ing. Mag.a Alexandra Tanda. – Bitte, Frau Abgeordnete.