Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung ge­macht:

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Linhart wird durch Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab vertreten.

Ferner darf ich bezüglich Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, Folgendes bekannt geben:

Bundeskanzler Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8211/J bis 8234/J

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022 (1105 d.B.)

Budgetausschuss:

Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 – BFRG 2022-2025 (1035 und Zu 1035 d.B.)

Budgetbegleitgesetz 2022 (1102 d.B.)

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immo­bilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenz­werte-Vollzugsgesetz geändert werden (1100 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000 und das Forschungsorgani­sa­tions­gesetz geändert werden (1098 d.B.)

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996 und das Sprengmittelgesetz 2010 geändert werden (1101 d.B.)

Erstes EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz (1103 d.B.)

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammen­hang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden (1099 d.B.)

Umweltausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket) (1104 d.B.)

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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 8234/J der Abgeordneten Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen an den Bundeskanzler betreffend „Schluss mit Schreddern – Aufklärung statt Akten­vernichtung, Herr Bundeskanzler!“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

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Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr, von ORF III bis 19.15 Uhr und anschließend – so wie üblich – in der TVthek übertragen wird.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 28 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Ab­geordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf (1097 der Beilagen).

Ich bitte die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist weiters vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3, 7 bis 10, 15 bis 19 sowie 20 bis 27 der Tagesordnung zusam­men­zufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Ge­schäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: 185 für die ÖVP, 128 für die SPÖ, 105 für die FPÖ, 95 für die Grünen sowie 76 für die NEOS, jeweils in Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 GOG beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 38 Minuten. Die Debattenredezeit ist mit 5 Minuten limitiert.

Ich darf gleich über die Redezeiten abstimmen lassen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Auch das ist ein­stim­mig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.